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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Definitionen

Kunde: bezieht sich auf jede juristische oder natürliche Person, die PIQUANO zu rein geschäftlichen Zwecken nutzt, um mit einem oder mehreren Managern in Kontakt zu treten bzw. in Verbindung gebracht zu werden, die anschließend mit der Ausführung eines Auftrags betraut werden können.

Account: bezieht sich auf ein Benutzer-Konto, das für den Kunden auf der Webseite erstellt wird. Die Freischaltung eines Accounts ist nur durch consultnet möglich. Grundlage dafür ist eine vertragliche Vereinbarung, die zwischen dem Kunden und consultnet geschlossen wird. Accounts für Manager werden nicht angeboten.

Manager: bezieht sich entweder auf jede natürliche oder juristische Person, die ein Gewerbe angemeldet hat und im entsprechenden Handelsregister eingetragen ist, oder auf einen unter legalen Bedingungen tätigen Selbstständigen, die/der Kunden über PIQUANO seine Dienste anbietet.

PIQUANO: bezieht sich auf die von der consultnet GmbH betriebene Webseite https://piquano.com (nachfolgend auch "Plattform" genannt) sowie die von der consultnet GmbH angebotenen Dienstleistungen, insbesondere die Vermittlung von Projekten an Manager.

Auftrag: bezieht sich auf die spezifische Aufgabe, die ein Kunde einem Manager aufgrund einer Vermittlung oder aufgrund der Bewerbung über eine auf PIQUANO veröffentlichte Projektbeschreibung anvertraut.

Nutzer: bezieht sich auf Manager und Kunden, die sich auf PIQUANO angemeldet haben oder die sich aktiv auf eine auf PIQUANO veröffentlichte Projektbeschreibung bewerben.

Provider: bezieht sich auf Unternehmen, die selbst als Vermittler von freiberuflichen Mitarbeitern oder Mitarbeitern für eine Festanstellung am Markt auftreten und PIQUANO zur Suche solcher Ressourcen verwenden.

§1 Geltung dieser AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB" genannt) regeln die Bereitstellung der Dienste auf der Website https://piquano.com (nachfolgend „Website“ genannt) durch die consultnet GmbH (nachfolgend "consultnet" genannt) und deren Nutzung durch selbständige Anbieter von Managementleistungen (nachfolgend "Manager" genannt) mit oder auch ohne Nutzung des auf der Plattform angebotenen Bewerbungsprozesses sowie die Zusammenarbeit zwischen consultnet und dem Manager bei der Akquisition, Anbahnung und Durchführung von Projekten. Mit der Nutzung von PIQUANO und/oder der Inanspruchnahme der Leistungen von consultnet zum Zweck der Vermittlung eines Projekts akzeptieren Sie diese AGB. Den Vertrag über die Nutzung unserer Dienste schließt der Manager mit der consultnet GmbH, Parkweg 17, 85659 Forstern. 

(2) Für die Beziehung zwischen consultnet und dem Manager gelten ausschließlich diese AGB. Davon abweichende Bedingungen erkennt consultnet nicht an, es sei denn, dass consultnet der Geltung schriftlich zugestimmt hätte.

§2 Nutzung für Manager

(1) Eine Registrierung ist für die Nutzung von PIQUANO nicht erforderlich. Dem Nutzer stehen insbesondere folgende Dienste und Funktionen zur Verfügung:

  • die Bewerbung auf veröffentliche Projekte
  • der Upload von Managerprofilen zum Zweck der Aufnahme des Profils in den Managerpool von PIQUANO
  • das Abonnement von Projekt-Alerts

(2) Bei einer Nutzung von PIQUANO erhält der Nutzer Zugang zu veröffentlichten Projektangeboten und zu einem Bewerbungsformular, mit dem er sich auf diese bewerben kann.

(3) Mit dem Upload seines Managerprofils stimmt der Manager zu, dass seine Daten und der Inhalt des Profils in der Bewerberdatenbank von PIQUANO gespeichert werden.

(4) Mit dem Upload stimmt der Manager ferner zu, dass er auch ohne eine erfolgte Bewerbung auf ein veröffentlichtes Projekt von consultnet und von dritten Projektanbietern, die Projekte auf PIQUANO oder in Zusammenarbeit mit PIQUANO anbieten, kontaktiert werden darf.

(5) Die Nutzung der Plattform ist kostenfrei. Für die Vermittlung von Projekten können Kosten entstehen. Diese sind in §7 dieser AGB geregelt.

(6) Bei einer Bewerbung auf ein veröffentlichtes Projektangebot nimmt der Nutzer diese AGB und die Datenschutzbestimmungen von consultnet an.

(7) consultnet behält sich vor Bewerbungen zu löschen, wenn der Verdacht besteht, dass der Nutzer gegen Bestimmungen dieser AGB verstößt.

§3 Nutzung für Kunden

(1) Für die Nutzung von PIQUANO zur Veröffentlichung von kostenfreien Recruiter-Projekten gemäß §7 (1) ist ein Nutzerkonto erforderlich.

(2) Das Nutzerkonto kann online hier eingerichtet werden: https://piquano.com/de/anmeldung-fuer-unternehmen

(3) Bei der Registrierung sind ein Benutzername und ein Passwort anzulegen. Bei der Registrierung muss der Kunde wahrheitsgemäße Angaben machen, insbesondere eine eigene gültige E-Mail-Adresse angeben. Durch Betätigen der Schaltfläche „jetzt registrieren“ wird automatisch ein nicht öffentliches Profil angelegt. An die angegebene E-Mail-Adresse wird per E-Mail ein Bestätigungslink gesendet. Durch dessen Aufruf bestätigen Sie Ihr Profil und schalten dessen Nutzung durch Sie frei.

(4) Die Nutzung der Plattform ist kostenfrei. Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, insbesondere im Rahmen der Suche und Vermittlung von Managern, können Kosten entstehen. Diese sind in §7 dieser AGB geregelt.

(5) Das Nutzerkonto ist nicht übertragbar.

(6) Mit der Nutzung der Plattform, insbesondere mit der Veröffentlichung eines Projektangebots, nimmt der Kunde diese AGB und die Datenschutzbestimmungen von consultnet an.

(7) consultnet behält sich vor Nutzerkonten zu sperren, wenn der Verdacht besteht, dass der Kunde gegen Bestimmungen dieser AGB verstößt.

(8) Der Kunde kann das Nutzungsverhältnis in Bezug auf die kostenfreie Nutzung der Plattform jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch Übersendung eines Briefes oder Telefaxes oder einer E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. kündigen. Eine Herausgabe ggf. gezogener Nutzungen oder ein Wertersatz für ggf. gezogene Nutzungen ist nicht geschuldet.

(9) Beide Parteien haben dazu das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

§4 Erreichbarkeit und Haftung 

(1) consultnet übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Website oder einzelner Dienste, wird sich aber darum bemühen, die Website und die Dienste für den Nutzer verfügbar zu halten, ohne dass der Nutzer einen Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit hat. consultnet behält sich insbesondere vor, aus technischen Gründen - z. B. wegen Wartungs- oder Reparaturarbeiten - die Betriebszeiten einzuschränken oder für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen.

(2) consultnet haftet nicht für Datenverluste oder -beschädigungen, die durch die Verwendung der Website oder durch den Ausfall der Website entstehen.

(3) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt nicht, soweit die Verluste oder Beschädigungen durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von consultnet verursacht wurden. Darüber hinaus haftet consultnet im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit wesentliche Pflichten des Vertrags (Kardinalpflichten) verletzt werden. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind Pflichten zu verstehen, die consultnet nach dem Sinn und Zweck des Vertrags dem Nutzer gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Manager regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung von consultnet beschränkt sich in diesem Falle (d. h. der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten) auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

(4) Eine gesetzlich vorgeschriebene, verschuldensunabhängige Haftung von consultnet, etwa eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz oder eine gesetzliche Garantiehaftung, bleibt von den vorstehenden Haftungseinschränkungen unberührt. Dies gilt auch für die Haftung von consultnet bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(5) Soweit die Haftung von consultnet ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkungen gelten ferner für alle Anspruchsarten, auch solche aus Deliktsrecht.

§5 Pflichten der Nutzer

(1) Der Nutzer verpflichtet sich, auf die Plattform und die Dienste in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuzugreifen und diese dementsprechend zu nutzen. In diesem Zusammenhang erkennt der Nutzer an, dass consultnet zum ausschließlichen Zweck, die Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der geltenden Gesetze zu überprüfen, Kenntnis von allen auf der Plattform veröffentlichten oder ausgetauschten Inhalte nehmen kann. Ebenso erkennt er an, dass consultnet eingreifen kann, um die veröffentlichten Inhalte zu moderieren, wenn sie gegen die geltenden Gesetze und Vorschriften sowie die Verpflichtungen der Nutzer gemäß den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen.

(2) Der Nutzer verpflichtet sich, alle für seine Tätigkeit erforderlichen Erklärungen abzugeben bzw. Formalitäten einzuhalten und alle gesetzlichen, sozialversicherungsrechtlichen, administrativen und steuerlichen Verpflichtungen sowie alle spezifischen Verpflichtungen zu erfüllen, die ihm gegebenenfalls in Anwendung der für ihn geltenden Gesetze im Rahmen seiner Tätigkeit und der Nutzung der Dienste obliegen. Im Falle einer Anfrage verpflichtet sich der Nutzer, dem Unternehmen unverzüglich alle Nachweise dafür vorzulegen, dass er die in diesem Artikel festgelegten Bedingungen erfüllt. Der Nutzer ist allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihm obliegenden vorgenannten Bestimmungen. consultnet übernimmt in dieser Hinsicht keinerlei Haftung.

(3) Der Nutzer verpflichtet sich, die Plattform auf faire Weise zu nutzen, und die Bestimmungen der Plattform und ihrer Dienste nicht zu umgehen. Der Nutzer verpflichtet sich in diesem Zusammenhang insbesondere, keinen über die Plattform angebahnten Auftrag ohne Mitwirkung von consultnet zu vereinbaren. Sollten die Nutzer, die über die Plattform mit einem Auftraggeber in Verbindung gebracht wurden, einen Auftrag ohne Mitwirkung von consultnet abschließen, ist jeder an dem Verstoß beteiligte Nutzer vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche gemäß §10 dieser AGB zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro als Entschädigung verpflichtet. Ebenso ist es jedem Nutzer untersagt, Inhalte der Plattform für eine ähnliche oder konkurrierende Tätigkeit oder für Zwecke der Personalbeschaffung zu extrahieren.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, dem Manager, mit dem er aufgrund einer Bewerbung auf ein Projekt in Kontakt tritt, einen seriösen und ausreichend detaillierten Auftrag zu unterbreiten, um daraufhin ein Angebot zu erhalten. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, dem Manager alle notwendigen Angaben bereitzustellen, damit die Beschreibung des Auftragsangebots so genau wie möglich ausfällt und wird irreführende Angaben gegenüber dem Manager unterlassen. Der Kunde darf die Dienste und die Plattform nicht dafür nutzen, um für seine Tätigkeit oder die eines Dritten zu werben. In diesem Zusammenhang verpflichtet er sich insbesondere, den Nutzern der Plattform keine Werbebotschaften zu senden oder auf diese anderweitig in entsprechender Absicht einzuwirken.

(5) Der Manager verpflichtet sich, alle Gespräche, die er mit Kunden geführt hat, sowie alle Informationen, die ihm übermittelt wurden oder von denen er während einer Kontaktaufnahme über die Plattform (mit oder ohne Auftrag) Kenntnis erlangt hat, streng vertraulich zu behandeln. Insbesondere ist es Nutzern untersagt, jeglichen Austausch, Informationen oder Gesprächsauszüge aus E-Mails mit Dritten zu teilen, sei es zu privaten Zwecken oder in sozialen Netzwerken.

(6) Der Manager verpflichtet sich, seine Dienste und Aufträge auf der Plattform nur in seinem eigenen Namen anzubieten und auszuführen. Somit ist es ihm untersagt, seinen Auftrag ganz oder teilweise an Dritte weiterzuvergeben. Falls der Manager nicht als Einzelunternehmer, sondern mittels anderer Rechtsform tätig ist, können nur die durch den Geschäftsführer persönlich erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt. Der Manager verpflichtet sich damit auch, die von ihm angenommenen Aufträge persönlich auszuführen.

§6 Pflichten des Managers

(1) Der Manager ist verpflichtet sämtliche für die Bewerbung auf ein Projekt nötigen Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Bei Änderungen der bei Bewerbung angegebenen Angaben hat der Manager diese unverzüglich mitzuteilen.

(2) consultnet wird im Einzelfall den Manager einem Kunden vorstellen. Sollte der Kunde ausdrücklich Interesse an einem Vertragsabschluss bezüglich des Managers äußern, wird der Manager für einen Zeitraum von 14 Tagen seine Verfügbarkeit sicherstellen. Diese Pflicht endet, wenn der Kunde sein Interesse zurückzieht. Es endet auch 3 Werktage, nachdem der Manager consultnet mitgeteilt hat, dass er eine andere Opportunität wahrnehmen möchte und wenn in dieser Frist kein Einzelprojektvertrag mit consultnet hinsichtlich eines Einsatzes bei dem Kunden getroffen wird.

(4) Keine der beiden Parteien ist verpflichtet, Angebote zur Durchführung von Einzelprojekten anzunehmen. Der Manager ist jederzeit berechtigt, Einzelprojekte ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Manager ist insbesondere auch berechtigt, für weitere Auftraggeber tätig zu werden. 

(5) Die Vergabe von Aufträgen an den Manager erfolgt jeweils aufgrund eines separaten Vertrags zwischen dem Kunden und dem Manager oder zwischen consultnet und dem Manager. In dem Vertrag werden Funktion, Aufgaben und Verantwortlichkeit des Managers im Rahmen der Durchführung des Einzelprojektes sowie Projektdauer und Vergütung verbindlich festgelegt

§7 Funktionsweise von PIQUANO

Der Kunde kann bei jeder Projektanfrage wählen, ob er eine Projektausschreibung auf PIQUANO veröffentlicht (Recruiter-Projekt), PIQUANO mit der Erstellung einer vorselektierten Shortlist beauftragt (Corporate-Projekt) oder die Suche und Auswahl vollständig an PIQUANO überträgt (Enterprise-Projekt). Je nach Wahl fallen für die Nutzung von PIQUANO Kosten an.

(1) Recruiter-Projekte
Bei der Wahl des Recruiter-Projekts erstellt der Kunde online eine Projektausschreibung (Projektbriefing). Diese Projektausschreibung wird im Projekt-Board von PIQUANO veröffentlicht. PIQUANO informiert bei Veröffentlichung der Ausschreibung solche Manager, die gemäß des von ihnen eingestellten Suchprofils (Projekt-Alerts) daran interessiert sind, sich auf die Ausschreibung zu bewerben. Die eingehenden Bewerbungen werden direkt an eine vom Kunden anzugebende E-Mail-Adresse verschickt. Die (Vor-)Selektion der Manager übernimmt der Kunde selbst.

(2) Corporate-Projekte
Im Corporate-Projekt erfolgt das Projekt-Briefing wahlweise online oder telefonisch. PIQUANO übernimmt anschließend die Vorauswahl qualifizierter Manager und stellt eine Shortlist mit passenden Managern zusammen. Die Shortlist wird dem Kunden über ein Online-Dashboard zur Verfügung gestellt. Der Kunde übernimmt nachfolgend die Interviews und die Auswahl.

(3) Enterprise-Projekte
Bei der Beauftragung eines Enterprise-Projekts nimmt der Kunde ein umfangreiches Service-Paket in Anspruch. Ein persönlicher Ansprechpartner übernimmt im Auftrag des Kunden die Vorauswahl, die Interviews und die Vertragsverhandlungen. PIQUANO präsentiert abschließend eine Shortlist mit den am besten qualifizierten Managern.

(4) Provider-Projekte
Auf Wunsch des Kunden übernimmt PIQUANO die Aufgaben eines Interim Management Providers. Hierzu gehören alle unter (1) - (3) genannten Leistungen. Ergänzend nimmt PIQUANO den vom Kunden ausgewählten Manager unter Vertrag und vermittelt die Leistungen des Managers an den Kunden. Grundlage hierfür ist ein für den jeweiligen Einzelfall erstelltes Individualangebot von PIQUANO. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch.

§8 Preise für Manager

(1) Bewirbt sich der Manager auf ein Recruiter-Projekt gemäß §7 (1) und kommt nachfolgend ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Manager zustande, so ist dieser Vertragsschluss kostenfrei. Provisionen werden nicht in Rechnung gestellt.

(2) Bewirbt sich der Manager auf ein Corporate-Projekt gemäß §7 (2) oder auf ein Enterprise-Projekt gemäß §7 (3) und kommt nachfolgend ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Manager zustande, so werden dem Manager für jeden Leistungstag, den dieser beim oder für den Kunden erbringt, 7% des vereinbarten Tagessatzes in Rechnung gestellt. Der Manager ist verpflichtet, PIQUANO jeweils bis zum 5. Werktag, der dem Monat der Leistungserbringung folgt, eine Kopie der an den Kunden gestellten Rechnung zur Verfügung zu stellen. Wird anstelle des Tagessatzes ein Stundensatz oder Pauschalpreis vereinbart, so gilt die vorstehende Regelung entsprechend.

(3) Bewirbt sich der Manager auf ein Provider-Projekt gemäß §7 (4) und kommt nachfolgend ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Manager zustande, so ist dieser Vertragsschluss für den Manager kostenfrei. Provisionen werden nicht in Rechnung gestellt.

§9 Preise für Kunden

(1) Die Veröffentlichung einer Projektausschreibung als Recruiter-Projekt gemäß §7 (1) ist für Kunden kostenfrei. Die Ausschreibung wird für den Zeitraum von längstens 14 Tagen veröffentlicht und danach deaktiviert. Bewerbungen, die auf ein ausgeschriebenes Projekt eingehen, werden direkt an eine vom Kunden anzugebende E-Mail-Adresse geschickt. Der Kunde übernimmt die Kommunikation und (Vor-)Auswahl der Manager. PIQUANO ist in diesen Prozess nicht involviert.

(2) Beauftragt der Kunde die Suche im Rahmen eines Corporate-Projekts gemäß §7 (2) und kommt nachfolgend ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Manager zustande, so werden dem Kunden für jeden Leistungstag, den der Manager in seinem Auftrag leistet, 7% des vereinbarten Tagessatzes in Rechnung gestellt. Grundlage für die Ermittlung der Einsatztage ist die Rechnung des Managers.

(3) Beauftragt der Kunde die Suche im Rahmen eines Enterprise-Projekts gemäß §7 (3) und kommt nachfolgend ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Manager zustande, so werden dem Kunden für jeden Leistungstag, den der Manager in seinem Auftrag leistet, 15% des vereinbarten Tagessatzes in Rechnung gestellt. Grundlage für die Ermittlung der Einsatztage ist die Rechnung des Managers.

(4) Beauftragt der Kunde die Suche im Rahmen eines Provider-Projekts gemäß §7 (4), werden die vertraglichen Konditionen individuell durch einen projektbezogenen Vertrag geregelt. Der Kunde erhält dazu vor dem Vertragsschluss ein verbindliches Angebot.

§10 Kundenschutz

(1) Der Manager verpflichtet sich, es vor Abschluss eines Einzelprojektvertrages zu unterlassen, mit dem betreffenden Kunden von consultnet selbst, durch seine Mitarbeiter oder durch Dritte, Kontakt aufzunehmen und bei dem betreffenden Kunden selbst oder durch Dritte um einen Auftrag zu werben oder diesen anzunehmen. Gleiches gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Scheitern der Akquisitionsbemühungen für ein Einzelprojekt oder nach dem Abbruch eines Einzelprojektes, unabhängig davon, aus welchem Grund die Akquisitionsbemühungen scheitern oder das Projekt abgebrochen wird. Der Manager steht dafür ein, dass sich auch die Mitarbeiter des Managers strikt an diese Regelungen halten.

(2) Der Manager verpflichtet sich während der Laufzeit eines Einzelprojektes sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Projektabschluss es zu unterlassen, zu geschäftlichen Zwecken selbst oder durch Dritte Kontakt mit dem Kunden von consultnet aufzunehmen. Gleiches gilt in dieser Zeit für Bemühungen um Aufträge ohne Zwischenschaltung von consultnet und für die Annahme von Aufträgen. Dies gilt nur, wenn und soweit

  1. Gegenstand solcher Aufträge des Kunden Leistungen sind, die bereits von einem von dem Kunden an consultnet erteilten Hauptauftrag oder von einem entsprechenden Angebot von consultnet zur Erlangung eines solchen Hauptauftrages erfasst sind,
  2. es sich um Folgeaufträge handelt, die nach Inhalt oder Ausführung an Aufträge anknüpfen, die consultnet bereits für den Kunden ausgeführt hat; von einem Folgeauftrag ist insbesondere dann auszugehen, wenn ein Kunde binnen 12 Monaten einen weiteren Auftrag erteilt, ohne dass ein enger Sachzusammenhang zu dem vorherigen Auftrag bestehen muss;
  3. es sich um Aufträge handelt, die unmittelbar aus einem laufenden consultnet-Projekt oder mittelbar in Zusammenhang mit einem laufenden consultnet-Projekt mit dem betreffenden Kunden entstanden sind.

(3) Der Manager verpflichtet sich, für jeden Fall eines Verstoßes gegen seine Pflichten aus den vorstehenden Absätzen (1) und (2) eine Vertragsstrafe von € 30.000 an consultnet zu zahlen. Im Falle eines Dauerverstoßes wird die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat neu verwirkt. Die Vertragsstrafe ist insgesamt für die Vertragslaufzeit beschränkt auf einen Betrag von € 150.000. consultnet kann einen darüber hinausgehenden Schaden geltend machen. In diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.

(4) Kommt zwischen dem Manager oder einer von ihm mehrheitlich beherrschten Gesellschaft oder den Organen oder Mitarbeitern der Vorgenannten und dem Kunden oder einem mit dem Kunden verbundenen Unternehmen ohne Einwilligung durch consultnet innerhalb von 12 Monaten nach Beginn der Akquisition eines Einzelauftrags ein Auftrag zustande, ist consultnet berechtigt, neben der Vertragsstrafe nach Absatz (3) einen Schadensersatz in Höhe von 30% des jeweiligen Auftragswertes vom Manager zu verlangen.

(5) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerbung auf ein auf PIQUANO ausgeschriebenes Projekt immer unter Annahme dieser AGB erfolgt. Zu diesem Zweck enthält das Bewerbungsformular, das der Manager für die Bewerbung ausfüllt, den ausdrücklichen Hinweis auf die Annahme der AGB, die mit dem Abschicken des Formulars zum Zweck der Bewerbung erfolgt. Die in den Absätzen (1) bis (4) beschriebenen Regelungen zum Schadensersatz gelten bei solchen Bewerbungen gleichermaßen.

(6) Ausgenommen von den vorstehenden Regelungen in Absätzen (1) bis (5) sind Kunden, zu welchen der Manager zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Einzelauftrags bereits in Geschäftsbeziehungen steht. Diese werden vom Manager benannt und auf Wunsch in einer Anlage zum Vertrag aufgeführt.

(7) Die Zahlung einer Vertragsstrafe oder eines Schadensersatzes nach den vorstehenden Absätzen entbindet den Manager nicht von der Pflicht, den vertragswidrigen Zustand zu beseitigen.

(8) Sollten einzelne Bestimmungen dieses §10 unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses §10 und der gesamten AGB nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine rechtlich zulässige Bestimmung vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.

§11 Geheimhaltungsverpflichtung

(1) Der Manager verpflichtet sich, während der Nutzung der Leistungen von consultnet, insbesondere während einer gemeinsamen Akquisephase sowie für einen Zeitraum von zwei Jahren nach deren Beendigung, strengstes Stillschweigen über alle betrieblichen Vorgänge innerhalb und außerhalb der consultnet zu wahren. Dies gilt insbesondere für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.

Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind insbesondere Informationen über laufende oder geplante Projekte, Kundendaten, interne Geschäftsabläufe, Vertriebswege, interne Kalkulationen etc. Sie schließen auch eigene Beobachtungen, Erfahrungen und Ergebnisse des Managers ein. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch für alle vorgenannten vertraulichen Informationen oder sonstigen Vorgänge und sonstige geschäftsrelevante Informationen, die consultnet, Kunden von consultnet oder potenzielle Kunden von consultnet betreffen.

(2) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht:

  1. soweit dieser Vertrag den Manager ausdrücklich zur Offenlegung ermächtigt oder consultnet der Offenlegung ausdrücklich schriftlich zustimmt;
  2. bezüglich Informationen, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe allgemein zugänglich und bekannt sind, ausgenommen, es handelt sich um die Übermittlung von Adressdaten;
  3. bezüglich Informationen, die ohne Verwendung der vertraulichen Information der anderen Partei eigenständig erarbeitet wurden;
  4. soweit der Manager aus gesetzlichen Gründen oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zur Bekanntgabe der Informationen verpflichtet ist;
  5. wenn die Weitergabe der vertraulichen Informationen für consultnet ersichtlich und eindeutig ohne Nachteil ist.
  6. Im Zweifelsfall hat der Manager vor der Offenbarung von Informationen die Zustimmung von consultnet einzuholen.

(3) Der Manager ist verpflichtet, seinen sonstigen Erfüllungsgehilfen die vorstehend unter Absatz (1) bis (4) genannten Verpflichtungen aufzuerlegen. § 278 BGB bleibt unberührt.

(4) Verstößt der Manager gegen eine Pflicht aus den vorstehenden Absätzen (1) bis (3), so findet §10 Absätze (4) und (7) entsprechend Anwendung.

§12 Unterlagen und Herausgabeverpflichtung

(1) Geschäftliche und betriebliche Unterlagen aller Art, einschließlich persönlicher Aufzeichnungen über Angelegenheiten im Zusammenhang mit Einzelaufträgen, dürfen nur zu geschäftlichen Zwecken erstellt werden und sind sorgfältig aufzubewahren. Der Manager hat dafür Sorge zu tragen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Jede Anfertigung von Abschriften und Kopien oder Mehrstücken für andere als Zwecke dieses Vertrages ist ausgeschlossen.

(2) Bei Beendigung dieses Vertrages oder im Falle einer Freistellung von der vereinbarten Leistung hat der Manager unverzüglich sämtliche Unterlagen einschließlich etwaiger Abschriften und Kopien sowie alle ihm von der consultnet zur Verfügung gestellten Gegenstände an die consultnet herauszugeben. Auf Verlangen der consultnet wird der Manager ausdrücklich versichern, die genannten Gegenstände vollständig herausgegeben und insbesondere keine Abschriften oder Kopien oder Mehrstücke behalten zu haben. Die gleiche Verpflichtung gilt für Unterlagen, Daten und Gegenstände, die im Eigentum des Kunden stehen.

(3) Ein Zurückbehaltungsrecht an Unterlagen etc. steht dem Manager nicht zu.

§13 Einwilligung zur Datenweitergabe

(1) Der Manager stellt consultnet persönliche Daten im Rahmen seines Managerprofils zur Verfügung, damit consultnet diese im Rahmen der Plattform oder auf sonstige Weise an Dritte weitergibt, um Aufträge zu vermitteln. Der Manager willigt insoweit in die Verarbeitung und Weitergabe der Daten auch an ihm Unbekannte Dritte ein.

(4) consultnet nutzt E-Mails und automatisierte Systembenachrichtigungen, um den Manager über Projektangebote, neue Leistungen der Plattform oder sonstige Informationen, die in direktem Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Interim Manager stehen, zu verschicken. Darüber hinaus gehende Werbung - insbesondere von Dritten - wird nicht an den Manager versendet. Mit der Nutzung von PIQUANO erteilt der Manager consultnet ausdrücklich die Genehmigung, diese Emails und Benachrichtigungen ohne gesonderte Genehmigung im Einzelfall an ihn versenden zu dürfen. Der Manager kann den Empfang der Infomails jederzeit über seine persönlichen Einstellungen ändern.

§14 Markenrechte, Urheberrechte

(1) Die Verwendung von Logos und anderweitigen Kennzeichen von consultnet ist nur bei vorheriger schriftlicher Zustimmung von consultnet gestattet.

(2) Alle Inhalte der Website dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von consultnet nicht kopiert, verkauft, verliehen oder in anderer Weise vervielfältigt oder verbreitet werden.

(3) Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten außerhalb dieser Regelungen oder der gesetzlichen Ausnahmetatbestände ist nicht gestattet.

§15 Datenschutz

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

§16 Änderungen der Leistungen sowie der AGB

(1) Änderungen der Leistungen

  1. consultnet behält sich vor, die auf PIQUANO angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, außer dies ist für den Nutzer nicht zumutbar.
  2. consultnet behält sich darüber hinaus vor, die auf PIQUANO angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten,
  • soweit consultnet verpflichtet ist, die Übereinstimmung der von consultnet angebotenen Leistungen mit dem auf die Leistungen anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
  • soweit consultnet damit einem gegen consultnet gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
  • soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen;
  • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Nutzer ist; oder
  • wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Nutzer ist.
  1. Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Funktionen von consultnet stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.

(2) Änderungen der AGB

  1. consultnet behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, das ist für den Nutzer nicht zumutbar. consultnet wird den Nutzer über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Nutzer angenommen. consultnet wird den Nutzer in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
  2. consultnet behält sich darüber hinaus vor, die AGB zu ändern,
  • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Nutzer ist;
  • wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie haben wesentliche Auswirkungen für den Nutzer;
  • soweit consultnet verpflichtet ist, die Übereinstimmung der AGB mit anwendbarem Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
  • soweit consultnet damit einem gegen consultnet gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt; oder
  • soweit consultnet zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, dass bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert.

consultnet wird über solche Änderungen der AGB informieren, z. B. auf der Webseite.

(3) Das Kündigungsrecht des Nutzers gemäß §3 bleibt von etwaigen Änderungen der Leistungen oder AGB nach dieser Vorschrift unberührt.

§17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist München, soweit der Manager Kaufmann ist oder nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügt und kein anderer ausschließlicher Gerichtsstand besteht.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand: 01/2024