Allgemeine Geschäftsbedingungen


Definitionen

Kunde: bezieht sich auf jede juristische oder natürliche Person, die piquano zu rein geschäftlichen Zwecken nutzt, um mit einem oder mehreren Managern in Kontakt zu treten bzw. in Verbindung gebracht zu werden, die anschließend mit der Ausführung eines Auftrags betraut werden können.

Account: bezieht sich auf das Konto, das der Nutzer bei seiner Anmeldung auf der Webseite erstellt hat.

Manager: bezieht sich entweder auf jede natürliche oder juristische Person, die ein Gewerbe angemeldet hat und im entsprechenden Handelsregister eingetragen ist, oder auf einen unter legalen Bedingungen tätigen Selbstständigen, die/der Kunden über piquano seine Dienste anbietet.

piquano: bezieht sich auf die von consultnet betriebene Webseite.

Auftrag: bezieht sich auf die spezifische Aufgabe, die ein Kunde einem Freelancer aufgrund einer Vermittlung oder aufgrund der Bewerbung über eine auf piquano veröffentlichte Projektbeschreibung anvertraut.

Nutzer: bezieht sich auf Manager und Kunden, die sich auf piquano angemeldet haben oder die sich aktiv auf eine auf piquano veröffentlichte Projektbeschreibung bewerben.

Provider: bezieht sich auf Unternehmen, die selbst als Vermittler von freiberuflichen Mitarbeitern oder Mitarbeitern für eine Festanstellung am Markt auftreten und piquano zur Suche solcher Ressourcen verwenden.


§1 Geltung dieser AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB" genannt) regeln die Bereitstellung der Dienste auf der Website https://piquano.com (nachfolgend „Website“ genannt) durch die consultnet GmbH (nachfolgend "consultnet" genannt) und deren Nutzung durch selbständige Anbieter von Managementleistungen (nachfolgend "Manager" genannt) einschließlich der Anbahnung und Durchführung von Einzelprojekten, ggf. auch ohne Nutzung des auf der Plattform angebotenen Bewerbungsprozesses. Mit der Registrierung als Manager bei consultnet akzeptieren Sie diese AGB. Den Vertrag über die Nutzung unserer Dienste schließt der Manager mit der consultnet GmbH, Parkweg 17, 85659 Forstern. 

(2) Für die Beziehung zwischen consultnet und dem Manager gelten ausschließlich diese AGB. Davon abweichende Bedingungen erkennt consultnet nicht an, es sei denn, dass consultnet der Geltung schriftlich zugestimmt hätte.

§2 Registrierung 

(1) Die Anmeldung als Manager steht jedermann zur Verfügung, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, sowie

  • freiberuflich oder
  • selbstständig oder
  • als Personengesellschaft oder
  • im Rahmen einer Kapitalgesellschaft

überwiegend in der Durchführung von Projekten tätig ist.

Die Anmeldung als Privatperson ist nicht gestattet. 

(2) Mit der Registrierung als Manager kann der Benutzer die Funktionen der Plattform nutzen. Insbesondere erhält er Zugang zu einer Übersicht aktueller Projektangebote, der aktiven Suche nach solchen und Bewerbung auf diese. Des Weiteren kann der Manager direkt von consultnet kontaktiert werden. Hierfür steht im geschützten Benutzerbereich ein Nachrichtensystem zur Verfügung, das consultnet und Manager für die Kommunikation benutzen können. 

Darüber hinaus erhält der Manager Zugang zu einem Sozialen Netzwerk, dessen Funktionen er kostenfrei nutzen kann.

(3) Die Registrierung als Manager sowie die Nutzung der Plattform sind kostenfrei.

(4) Bei der Registrierung sind ein Benutzername und ein Passwort anzulegen. Bei der Registrierung muss der Manager wahrheitsgemäße Angaben machen, insbesondere eine eigene gültige E-Mail-Adresse angeben. Durch Betätigen der Schaltfläche „Registrieren“ wird automatisch ein nicht öffentliches Profil angelegt. An die angegebene E-Mail-Adresse wird per E-Mail ein Bestätigungslink gesendet. Durch dessen Aufruf bestätigen Sie Ihr Profil und schalten dessen Nutzung durch Sie frei.

(5) Zur Identifizierung des Manager vergibt consultnet automatisch eine individuelle ID für jedes Profil. Eine Einsicht von Kontaktdaten durch nicht registrierte Besucher der Webseiten ist ausgeschlossen.

(6) Mit Ausnahme der im consultnet-Profil als "Stammdaten" markierten Angaben darf der Manager in seinem Account keine Kontaktdaten oder sonstige Informationen über sich oder Dritte eintragen, die eine direkte Kontaktaufnahme oder Rückschlüsse auf seine oder die Identität der Dritten ermöglichen (insbesondere nicht genannt werden dürfen: Name oder Firmenname, Telefon-, Fax-, Mobilnummer, E-Mail-Adresse, Internetadressen, Artikel oder Veröffentlichungen jeglicher Art). Unzulässige Angaben können durch consultnet kommentarlos entfernt oder gesperrt werden. consultnet ist dazu jedoch nicht verpflichtet.

(7) Das Profil ist nicht übertragbar.

(8) consultnet behält sich vor Managerprofile zu sperren, wenn der Verdacht besteht, dass der Manager gegen Bestimmungen dieser AGB verstößt.

§3 Erreichbarkeit und Haftung 

(1) consultnet übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Website oder einzelner Dienste, wird sich aber darum bemühen, die Website und die Dienste für den Manager verfügbar zu halten, ohne dass der Manager einen Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit hat. consultnet behält sich insbesondere vor, aus technischen Gründen - z. B. wegen Wartungs- oder Reparaturarbeiten - die Betriebszeiten einzuschränken oder für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen.

(2) consultnet haftet nicht für Datenverluste oder -beschädigungen, die durch die Verwendung der Website oder durch den Ausfall der Website entstehen.

(3) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt nicht, soweit die Verluste oder Beschädigungen durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von consultnet verursacht wurden. Darüber hinaus haftet consultnet im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit wesentliche Pflichten des Vertrags (Kardinalpflichten) verletzt werden. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind Pflichten zu verstehen, die consultnet nach dem Sinn und Zweck des Vertrags dem Manager gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Manager regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung von consultnet beschränkt sich in diesem Falle (d.h. der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten) auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

(4) Eine gesetzlich vorgeschriebene, verschuldensunabhängige Haftung von consultnet, etwa eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz oder eine gesetzliche Garantiehaftung, bleibt von den vorstehenden Haftungseinschränkungen unberührt. Dies gilt auch für die Haftung von consultnet bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(5) Soweit die Haftung von consultnet ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkungen gelten ferner für alle Anspruchsarten, auch solche aus Deliktsrecht.

§4 Kündigung der Mitgliedschaft

(1) Der Manager kann das Nutzungsverhältnis in Bezug auf kostenlose Dienste (z. B. das Profil) jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch Übersendung eines Briefes oder Telefaxes oder einer E-Mail an support@piquano.com kündigen. Eine Herausgabe ggf. gezogener Nutzungen oder ein Wertersatz für ggf. gezogene Nutzungen ist nicht geschuldet.

(2) Beide Parteien haben dazu das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

§5 Pflichten der Nutzer
(1) Der Nutzer verpflichtet sich, auf die Plattform und die Dienste in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuzugreifen und diese dementsprechend zu nutzen. In diesem Zusammenhang erkennt der Nutzer an, dass consultnet zum ausschließlichen Zweck, die Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der geltenden Gesetze zu überprüfen, Kenntnis von allen auf der Plattform veröffentlichten oder ausgetauschten Inhalte nehmen kann. Ebenso erkennt er an, dass consultnet eingreifen kann, um die veröffentlichten Inhalte zu moderieren, wenn sie gegen die geltenden Gesetze und Vorschriften sowie die Verpflichtungen der Nutzer gemäß den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen.

Für die Nutzung des Sozialen Netzwerks und dessen Funktionen gelten insbesonders folgende Regelungen:

  1. Sie übernehmen die volle Verantwortung für die Frage, die Antwort oder den Kommentar, den Sie abgeben.
  2. Sie sichern zu, diese Funktion nur für rechtmäßige Zwecke zu nutzen.
  3. Sie sichern zu, keine verleumderischen, beleidigenden, anstößigen, rassistischen, sexistischen, bedrohlichen, vulgären, obszönen, hasserfüllten oder anderweitig unangemessenen Kommentare zu posten oder Kommentare zu posten, die eine Straftat darstellen oder eine zivilrechtliche Haftung nach sich ziehen.
  4. Sie sichern zu, kein Material zu veröffentlichen oder zur Verfügung zu stellen, das urheberrechtlich, markenrechtlich oder durch ein anderes Eigentumsrecht geschützt ist, ohne die ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers des Urheberrechts, der Marke oder eines anderen Eigentumsrechts.
  5. Sie sichern zu, die Richtigkeit von Meinungen, Ratschlägen oder anderen Inhalten selbst zu beurteilen.
Wenn Sie unser Soziales Netzwerk nutzen, akzeptieren Sie unsere Richtlinien für die Community.

(2) Der Nutzer verpflichtet sich, alle für seine Tätigkeit erforderlichen Erklärungen abzugeben bzw. Formalitäten einzuhalten und alle gesetzlichen, sozialversicherungsrechtlichen, administrativen und steuerlichen Verpflichtungen sowie alle spezifischen Verpflichtungen zu erfüllen, die ihm gegebenenfalls in Anwendung der für ihn geltenden Gesetze im Rahmen seiner Tätigkeit und der Nutzung der Dienste obliegen. Im Falle einer Anfrage verpflichtet sich der Nutzer, dem Unternehmen unverzüglich alle Nachweise dafür vorzulegen, dass er die in diesem Artikel festgelegten Bedingungen erfüllt. Der Nutzer ist allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihm obliegenden vorgenannten Bestimmungen. consultnet übernimmt in dieser Hinsicht keinerlei Haftung.

(3) Der Nutzer verpflichtet sich, die Plattform auf faire Weise zu nutzen, und die Bestimmungen der Plattform und ihrer Dienste nicht zu umgehen. Der Nutzer verpflichtet sich in diesem Zusammenhang insbesondere, keinen über die Plattform angebahnten Auftrag außerhalb der Plattform zu vereinbaren. Sollten die Nutzer, die über die Plattform in Verbindung gebracht wurden, einen Auftrag außerhalb der Plattform abschließen, ist jeder an dem Verstoß beteiligte Nutzer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.000 Euro als Entschädigung verpflichtet. Ebenso ist es jedem Nutzer untersagt, Inhalte der Plattform für eine ähnliche oder konkurrierende Tätigkeit oder für Zwecke der Personalbeschaffung zu extrahieren.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, den Manager, mit dem er über die Plattform in Kontakt tritt, einen seriösen und ausreichend detaillierten Auftrag zu unterbreiten, um daraufhin ein Angebot zu erhalten. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, dem Manager alle notwendigen Angaben bereitzustellen, damit die Beschreibung des Auftragsangebots so genau wie möglich ausfällt und wird irreführende Angaben gegenüber dem Manager unterlassen. Der Kunde darf die Dienste und die Plattform nicht dafür nutzen, um für seine Tätigkeit oder die eines Dritten zu werben. In diesem Zusammenhang verpflichtet er sich insbesondere, den Nutzern der Plattform keine Werbebotschaften zu senden oder auf diese anderweitig in entsprechender Absicht einzuwirken.

(5) Der Manager verpflichtet sich, alle Gespräche, die er mit Kunden geführt hat, sowie alle Informationen, die ihm übermittelt wurden oder von denen er während einer Kontaktaufnahme über die Plattform (mit oder ohne Auftrag) Kenntnis erlangt hat, streng vertraulich zu behandeln. Insbesondere ist es Nutzern untersagt, jeglichen Austausch, Informationen oder Gesprächsauszüge aus dem Messaging-Dienst der Plattform mit Dritten zu teilen, sei es zu privaten Zwecken oder in sozialen Netzwerken.

(6) Der Manager verpflichtet sich, seine Dienste und Aufträge auf der Plattform nur in seinem eigenen Namen anzubieten und auszuführen. Somit ist es ihm untersagt, seinen Auftrag ganz oder teilweise an Dritte weiterzuvergeben. Falls der Manager nicht als Einzelunternehmer, sondern mittels anderer Rechtsform tätig ist, können nur die durch den Geschäftsführer persönlich erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt. Der Manager verpflichtet sich damit auch, ein entsprechendes Profil auf der Plattform zu erstellen und die von ihm angenommenen Aufträge persönlich auszuführen.

§6 Pflichten des Managers

(1) Der Manager ist verpflichtet sämtliche für die Registrierung nötigen Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Bei Änderungen der bei Vertragsschluss angegeben Registrierungsdaten und Profilinformationen hat der Manager diese unverzüglich anzupassen.

(2) Die Zugangsdaten des Nutzerkontos sind persönlich und vertraulich zu behandeln, sorgfältig aufzubewahren und gegen Verlust oder Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. Der Manager ist nicht berechtigt, anderen Personen die Zugangsdaten zur Nutzung der Website zu überlassen. Jeder Manager trägt die vollständige Verantwortung für Aktivitäten unter seinen Zugangsdaten. Für Schäden, die aus unbefugtem Zugang entstehen, haftet consultnet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und den anderen in §3 Absatz 3 und 4 genannten Fällen. Bei Anhaltspunkten für den Missbrauch seiner Zugangsdaten hat der Manager umgehend sein Passwort zu ändern und consultnet zu benachrichtigen. consultnet behält sich vor, bei einem Missbrauch den Zugang zur Website zu sperren. Der Manager verpflichtet sich weiter, consultnet auf Verlangen durch die Bereitstellung von Informationen und durch sonstige erforderliche und zumutbare Handlungen bei der Aufklärung von Fällen der unberechtigten Nutzung der Dienste des eigenen Zugangs durch Dritte unter Missbrauch der Zugangsdaten oder des Zugangs des Manager zu unterstützen.

(3) consultnet wird im Einzelfall den Vertragspartner einem Kunden vorstellen. Sollte der Kunde ausdrücklich Interesse an einem Vertragsabschluss bezüglich des Vertragspartners äußern, wird der Vertragspartner für einen Zeitraum von 14 Tagen seine Verfügbarkeit sicherstellen. Diese Pflicht endet, wenn der Kunde sein Interesse zurückzieht. Es endet auch 3 Werktage, nachdem der Vertragspartner der consultnet mitgeteilt hat, dass er eine andere Opportunität wahrnehmen möchte und wenn in dieser Frist kein Einzelprojektvertrag mit consultnet hinsichtlich eines Einsatzes bei dem Kunden getroffen wird.

(4) Keine der beiden Parteien ist verpflichtet, Angebote zur Durchführung von Einzelprojekten anzunehmen. Der Manager ist jederzeit berechtigt, Einzelprojekte ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Manager ist insbesondere auch berechtigt, für weitere Auftraggeber tätig zu werden. 

(5) Die Vergabe von Aufträgen an den Manager erfolgt jeweils aufgrund separater Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Manager oder zwischen consultnet und dem Manager (Einzelprojektvertrag). In dem Einzelprojektvertrag werden Funktion, Aufgaben und Verantwortlichkeit des Vertragspartners im Rahmen der Durchführung des Einzelprojektes sowie Projektdauer und Vergütung verbindlich festgelegt

§7 Funktionsweise von piquano
(1) Der Kunde kann bei jeder Projektanfrage wählen, ob er eine Projektausschreibung auf piquano veröffentlicht (Recruiter-Projekt), piquano mit der Erstellung einer vorselektierten Shortlist beauftragt (Corporate-Projekt) oder die Suche und Auswahl vollständig an piquano überträgt (Enterprise-Projekt). Je nach Wahl fallen für die Nutzung von piquano Kosten an.

a. Recruiter-Projekte
Bei der Wahl des Recruiter-Projekts erstellt der Kunde online eine Projektausschreibung (Projektbriefing). Diese Projektausschreibung wird im Projekt-Board von piquano veröffentlicht. piquano informiert bei Veröffentlichung der Ausschreibung alle Manager, die gemäß ihres Skillprofiles qualifiziert sind, sich auf die Ausschreibung zu bewerben. Die eingehenden Bewerbungen werden direkt an eine vom Kunden anzugebende E-Mail-Adresse verschickt. Die (Vor-)Selektion der Manager übernimmt der Kunde selbst.

b. Corporate-Projekte
Im Corporate-Projekt erfolgt das Projekt-Briefing wahlweise online oder telefonisch. piquano übernimmt anschließend die Vorauswahl qualifizierter Manager und stellt eine Shortlist mit passenden Manager zusammen. Die Shortlist wird an den Kunden übergeben. Der Kunde übernimmt nachfolgend die Interviews und die Auswahl.

c. Enterprise-Projekte
Bei der Beauftragung eines Enterprise-Projekts nimmt der Kunde ein umfangreiches Service-Paket in Anspruch. Ein persönlicher Ansprechpartner übernimmt im Auftrag des Kunden die Vorauswahl, die Interviews und die Vertragsverhandlungen. piquano präsentiert abschließend eine Shortllist mit den am besten qualifizierten Managern.

d. Provider-Projekte
Auf Wunsch des Kunden übernimmt piquano die Aufgaben eines Interim Management Providers. Hierzu gehören alle unter a-c genannten Leistungen. Ergänzend kann piquano den vom Kunden ausgewählten Manager unter Vertrag nehmen und die Leistungen des Managers an den Kunden vermitteln. Grundlage hierfür ist ein für den jeweiligen Einzelfall erstelltes Individualangebot von piquano. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter sales@piquano.com oder telefonisch.

Preise für Manager
a. Die Nutzung der Plattform ist kostenfrei. Bewirbt sich der Manager auf ein Recruiter-Projekt gemäß §7 (1) a. und kommt nachfolgend ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Manager zustande, so ist dieser Vertragsschluss ebenfalls kostenfrei. Provisionen werden nicht in Rechnung gestellt.

b. Bewirbt sich der Manager auf ein Corporate-Projekt gemäß §7 (1) b. oder auf ein Enterprise-Projekt gemäß §7 (1) c. und kommt nachfolgend ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Manager zustande, so werden dem Manager für jeden Leistungstag, den dieser beim oder für den Kunden erbringt, 7% des vereinbarten Tagessatzes in Rechnung gestellt. Der Manager ist verpflichtet, piquano jeweils bis zum 5. Werktag, der dem Monat der Leistungserbringung folgt, eine Kopie der an den Kunden gestellten Rechnung zur Verfügung zu stellen. Wird anstelle des Tagessatzes ein Stundensatz oder Pauschalpreis vereinbart, so gilt die vorstehende Regelung analog.

Preise für Kunden
a. Die Veröffentlichung einer Projektausschreibung als Recruiter-Projekt gemäß §7 (1) a. ist für Kunden kostenfrei. Die Ausschreibung wird für den Zeitraum von 14 Tagen veröffentlicht und danach deaktiviert. Bewerbungen, die auf ein ausgeschriebenes Projekt eingehen, werden direkt an eine vom Kunden anzugebende E-Mail-Adresse geschickt. Der Kunde übernimmt die Kommunikation und (Vor-)Auswahl der Manager.

b. Beauftragt der Kunde die Suche im Rahmen eines Corporate-Projekts gemäß §7 (1) b. und kommt nachfolgend ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Manager zustande, so werden dem Kunden für jeden Leistungstag, den der Manager in seinem Auftrag leistet, 7% des vereinbarten Tagessatzes in Rechnung gestellt. Grundlage für die Ermittlung der Einsatztage ist die Rechnung des Managers.

c. Beauftragt der Kunde die Suche im Rahmen eines Enterprise-Projekt gemäß §7 (1) c. und kommt nachfolgend ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Manager zustande, so werden dem Kunden für jeden Leistungstag, den der Manager in seinem Auftrag leistet, 15% des vereinbarten Tagessatzes in Rechnung gestellt. Grundlage für die Ermittlung der Einsatztage ist die Rechnung des Managers.

Preise für Provider
a. Die Veröffentlichung einer Projektausschreibung als Recruiter-Projekt gemäß §7 (1) a. ist für Provider kostenfrei. Die Ausschreibung wird für den Zeitraum von 14 Tagen veröffentlicht und danach deaktiviert. Bewerbungen, die auf ein ausgeschriebenes Projekt eingehen, werden direkt an eine vom Provider anzugebende E-Mail-Adresse geschickt. Der Provider übernimmt die Kommunikation und (Vor-)Auswahl der Manager.

b. Die Beauftragung von Projektausschreibungen bzw. Suchaufträgen als Corporate- oder Enterprise-Projekt ist für Provider ausgeschlossen. piquano behält sich vor, falsch klassifizierte Projektausschreibungen ohne Rücksprache mit dem Provider zu korrigieren.

c. Kommt zwischen dem Provider und einem über die Ausschreibung gefundenen Kandidaten ein Vertrag zustande bzw. entsteht aus der auf diesem Weg angebahnten Vermittlung eine Vertragsbeziehung zwischen dem Kanddiaten und einem direkten Kunden des Providers, so entsteht hierfür für piquano ein Provisionsanspruch. Die Höhe der Provision beträgt 1/3 der Nettomarge, die der Provider gegenüber seinem Kunden erzielt. Der Provisionszeitraum beträgt längstens sechs Monate. Etwaige Projektverlängerungen oder Anschlussbeauftragungen sind provisionsfrei.

d. Zum Nachweis der Berechnungsgrundlage für die Höhe der Provision ist der Provider verpflichtet, piquano jeweils gleichzeitig mit der Rechnungsstellung an den Kunden die Anzahl der geleisteten Tage sowie die Höhe der Provision pro Einsatztag mitzuteilen.

§8 Besondere Regelungen für die Durchführung von Provider-Projekten

(1) Bei der Durchführung von Provider-Projekten gemäß §7 (1) d. ist der Manager nicht an zeitliche oder räumliche Vorgaben von consultnet gebunden. Weder consultnet noch der Kunde besitzen gegenüber dem Manager ein Weisungs- oder Direktionsrecht. Der Manager ist berechtigt und verpflichtet, den Einzelauftrag eigenverantwortlich abzuwickeln. Er ist hierbei jedoch verpflichtet, die Besonderheiten und Vorgaben des Auftrages und damit des Kunden in seine Auftragserfüllung einzubeziehen. Tätigkeitsort und Tätigkeitsumfang richten sich nach den Erfordernissen des jeweiligen Auftrages. Sofern der Manager an der Auftragserfüllung gehindert sein sollte, verpflichtet er sich, consultnet rechtzeitig über Anlass und voraussichtliche Dauer der Verhinderung zu unterrichten.

(2) Der Manager ist verpflichtet, jedes Einzelprojekt selbst durchzuführen. Abweichungen werden in einer separaten Vereinbarung (Einzelprojektvertrag) geregelt. Wenn und soweit sich der Manager darüber hinaus zur Durchführung des jeweiligen Auftrages der Mitarbeit von Erfüllungsgehilfen bedienen will, bedarf der Manager zwingend der vorherigen schriftlichen Zustimmung von consultnet. Der Manager ist gehalten, seinen Erfüllungsgehilfen die gleichen Verschwiegenheitspflichten aufzuerlegen, welcher er selbst unterliegt.

(3) Zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Rechnungsstellung von consultnet an den Kunden verpflichtet sich der Manager, Ort, Inhalt und Dauer der Tätigkeit bei dem Kunden in einem schriftlichen Tätigkeitsbericht zu dokumentieren und diesen consultnet monatlich zur Verfügung zu stellen.

(4) Nach Beendigung eines Einzelprojektes wird der Manager consultnet einen Abschlussbericht zur Verfügung stellen und sich um eine Kundenreferenz bemühen, die er mit Genehmigung von consultnet selbst nutzen darf und die er consultnet zur Verfügung stellt.

(5) Der Manager muss consultnet umgehend und rechtzeitig informieren, wenn es bei der Projektabwicklung zu Problemen kommt oder Tatsachen oder Situationen entstehen, die zu einem Schaden von consultnet führen könnten.

§9 Honorar und Fälligkeit

(1) Das Honorar des Vertragspartners bestimmt sich nach den Regelungen des jeweiligen Einzelprojektauftrags, die in einer gesonderten Vereinbarung niederzulegen sind.

(2) Der Vertragspartner stellt am letzten Arbeitstag eines jeden Monats eine Rechnung, in welcher er seine erbrachten Leistungen detailliert nach Inhalt und Dauer ausweist. Eine Vergütung des Vertragspartners durch consultnet erfolgt binnen 30 Kalendertagen nach Rechnungseingang auf ein inländisches Konto. Abweichende Regelungen können im Einzelprojektvertrag enthalten sein.

(3) Um einen zuverlässigen Forecast und damit eine zügige Zahlungsabwicklung zu ermöglichen, meldet der Vertragspartner der consultnet wöchentlich seine beim Kunden geleisteten Manntage. Die Meldung über den Zeitraum einer üblichen Kalenderwoche erfolgt bis zum Montag der Folgewoche 11 Uhr.

(4) Darüber hinaus meldet der Vertragspartner monatlich seine beim Kunden geleisteten Manntage.

(5) Der Vertragspartner hat alle steuerlichen und versicherungsrechtlichen Verpflichtungen selbst zu erfüllen. Der Vertragspartner wird – soweit erforderlich – für eine Gewerbeanmeldung Sorge tragen.

§10 Spesen und Aufwendungen

(1) Spesen und sonstige Kosten, die dem Vertragspartner aufgrund von Reisen zwischen seinem Wohnsitz und dem Sitz des Kunden sowie Übernachtungen im Rahmen des Einzelprojektes am Sitz des Kunden nachweislich entstanden sind, werden laut Vereinbarung im Einzelprojektvertrag abgerechnet. Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Sofern consultnet dies wünscht und mit dem Kunden entsprechend vereinbart hat, wird der Vertragspartner die Abrechnung direkt mit dem Kunden durchführen.

(2) Ist der Vertragspartner berechtigt, Spesen ggü. der consultnet abzurechnen, sind diese gemäß § 7 Nr. 3 wöchentlich und monatlich zu melden.

(3) Seine Arbeitsmittel (z.B. KFZ, Telefon, Laptop) stellt der Vertragspartner selbst, soweit nicht die Verwendung von Arbeitsmitteln des Kunden für die Leistungserbringung zwingend erforderlich ist.

§11 Kundenschutz

(1) Der Manager verpflichtet sich, es vor Abschluss eines Einzelprojektvertrages zu unterlassen, mit dem betreffenden Kunden der consultnet selbst, durch seine Mitarbeiter oder durch Dritte, Kontakt aufzunehmen und bei dem betreffenden Kunden selbst oder durch Dritte um einen Auftrag zu werben oder diesen anzunehmen. Gleiches gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Scheitern der Akquisitionsbemühungen für ein Einzelprojekt oder nach dem Abbruch eines Einzelprojektes, unabhängig davon, aus welchem Grund die Akquisitionsbemühungen scheitern oder das Projekt abgebrochen wird. Der Manager steht dafür ein, dass sich auch die Mitarbeiter des Managers strikt an die Regelungen dieses § 9 Abs. 2 halten.

(2) Der Manager verpflichtet sich während der Laufzeit eines Einzelprojektes sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Projektabschluss es zu unterlassen, zu geschäftlichen Zwecken selbst oder durch Dritte Kontakt mit dem Kunden von consultnet aufzunehmen. Gleiches gilt in dieser Zeit für Bemühungen um Aufträge ohne Zwischenschaltung von consultnet und für die Annahme von Aufträgen. Dies gilt nur, wenn und soweit

  1. Gegenstand solcher Aufträge des Kunden Leistungen sind, die bereits von einem von dem Kunden an consultnet erteilten Hauptauftrag oder von einem entsprechenden Angebot von consultnet zur Erlangung eines solchen Hauptauftrages erfasst sind,
  2. es sich um Folgeaufträge handelt, die nach Inhalt oder Ausführung an Aufträge anknüpfen, die consultnet bereits für den Kunden ausgeführt hat; von einem Folgeauftrag ist insbesondere dann auszugehen, wenn ein Kunde binnen 12 Monaten einen weiteren Auftrag erteilt, ohne dass ein enger Sachzusammenhang zu dem vorherigen Auftrag bestehen muss;
  3. es sich um Aufträge handelt, die unmittelbar aus einem laufenden consultnet-Projekt oder mittelbar in Zusammenhang mit einem laufenden consultnet-Projekt mit dem betreffenden Kunden entstanden sind.

(3) Der Manager verpflichtet sich, für jeden Fall eines Verstoßes gegen seine Pflichten aus den vorstehenden Absätzen 2 und 3 eine Vertragsstrafe von € 30.000,- an consultnet zu zahlen. Im Falle eines Dauerverstoßes wird die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat neu verwirkt. Die Vertragsstrafe ist insgesamt für die Vertragslaufzeit beschränkt auf einen Betrag von € 150.000,-. consultnet kann einen darüberhinausgehenden Schaden geltend machen. In diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.

(4) Kommt zwischen dem Manager oder einer von ihm mehrheitlich beherrschten Gesellschaft oder den Organen oder Mitarbeitern der Vorgenannten und dem Kunden oder einem mit dem Kunden verbundenen Unternehmen ohne Einwilligung durch consultnet innerhalb von 12 Monaten nach Beginn der Akquisition eines Einzelauftrags ein Auftrag zustande, ist consultnet berechtigt, neben der Vertragsstrafe nach Absatz 4 einen Schadensersatz in Höhe von 30% des jeweiligen Auftragswertes vom Manager zu verlangen.

(5) Ausgenommen von den vorstehenden Regelungen in Absätzen 1 bis 5 sind Kunden, zu welchen der Manager zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Einzelauftrags bereits in Geschäftsbeziehungen steht. Diese werden vom Manager benannt und auf Wunsch in einer Anlage zum Einzelprojektvertrag aufgeführt.

(6) Die Zahlung einer Vertragsstrafe oder eines Schadensersatzes nach den vorstehenden Absätzen entbindet den Manager nicht von der Pflicht, den vertragswidrigen Zustand zu beseitigen.

(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieses § 9 unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses § 9 und der gesamten AGB nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine rechtlich zulässige Bestimmung vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.

§12 Geheimhaltungsverpflichtung, Weitergabe von Informationen an Dritte, Umgang mit personenbezogenen Daten

(1) Der Manager verpflichtet sich, während der Nutzung der Leistungen von consultnet, insbesondere während einer gemeinsamen Akquisephase sowie für einen Zeitraum von zwei Jahren nach deren Beendigung, strengstes Stillschweigen über alle betrieblichen Vorgänge innerhalb und außerhalb der consultnet zu wahren. Dies gilt insbesondere für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.

Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind insbesondere Informationen über laufende oder geplante Projekte, Kundendaten, interne Geschäftsabläufe, Vertriebswege, interne Kalkulationen etc. Sie schließen auch eigene Beobachtungen, Erfahrungen und Ergebnisse des Managers ein. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch für alle vorgenannten vertraulichen Informationen oder sonstigen Vorgänge und sonstige geschäftsrelevante Informationen, die consultnet, Kunden von consultnet oder potenzielle Kunden von consultnet betreffen.

(2) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht:

  1. soweit dieser Vertrag den Manager ausdrücklich zur Offenlegung ermächtigt oder consultnet der Offenlegung ausdrücklich schriftlich zustimmt;
  2. bezüglich Informationen, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe allgemein zugänglich und bekannt sind, ausgenommen, es handelt sich um die Übermittlung von Adressdaten;
  3. bezüglich Informationen, die ohne Verwendung der vertraulichen Information der anderen Partei eigenständig erarbeitet wurden;
  4. soweit der Manager aus gesetzlichen Gründen oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zur Bekanntgabe der Informationen verpflichtet ist;
  5. wenn die Weitergabe der vertraulichen Informationen für consultnet ersichtlich und eindeutig ohne Nachteil ist.
  6. Im Zweifelsfall hat der Manager vor der Offenbarung von Informationen die Zustimmung von consultnet einzuholen.

(3) Dem Manager ist es untersagt, geschützte, personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Dienstleistung der consultnet gehörenden Zweck zu verarbeiten d.h. zu speichern, zu übermitteln, zu verändern oder zu löschen, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.

(4) Der Manager verpflichtet sich, es zu unterlassen, geschäftsrelevante Informationen, die im Rahmen von Einzelaufträgen erworben wurden, selbst zu verwerten oder zu verwenden.

(5) Der Manager ist verpflichtet, seinen sonstigen Erfüllungsgehilfen die vorstehend unter Absatz 1 bis 4 genannten Verpflichtungen aufzuerlegen. § 278 BGB bleibt unberührt.

(6) Verstößt der Manager gegen eine Pflicht aus den vorstehenden Absätzen 1 bis 5, so findet §11 Absätze 4 und 7 entsprechend Anwendung.

(7) Sollten einzelne Bestimmungen des §11 unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des §11 und des Gesamtvertrages nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine rechtlich zulässige Bestimmung vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.

§13 Unterlagen und Herausgabeverpflichtung

(1) Geschäftliche und betriebliche Unterlagen aller Art, einschließlich persönlicher Aufzeichnungen über Angelegenheiten im Zusammenhang mit Einzelaufträgen, dürfen nur zu geschäftlichen Zwecken erstellt werden und sind sorgfältig aufzubewahren. Der Manager hat dafür Sorge zu tragen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Jede Anfertigung von Abschriften und Kopien oder Mehrstücken für andere als Zwecke dieses Vertrages ist ausgeschlossen.

(2) Bei Beendigung dieses Vertrages oder im Falle einer Freistellung von der vereinbarten Leistung hat der Manager unverzüglich sämtliche Unterlagen einschließlich etwaiger Abschriften und Kopien sowie alle ihm von der consultnet zur Verfügung gestellten Gegenstände an die consultnet herauszugeben. Auf Verlangen der consultnet wird der Manager ausdrücklich versichern, die genannten Gegenstände vollständig herausgegeben und insbesondere keine Abschriften oder Kopien oder Mehrstücke behalten zu haben. Die gleiche Verpflichtung gilt für Unterlagen, Daten und Gegenstände, die im Eigentum des Kunden stehen.

(3) Ein Zurückbehaltungsrecht an Unterlagen etc. steht dem Manager nicht zu.

§14 Nutzungsrechte, Einwilligung zur Datenweitergabe

(1) Sofern der Manager eigene Inhalte wie Text- und Bildmaterial in sein Profil einbindet, auf der Website postet (z.B. im Rahmen eines Forums oder Blogs) oder auf der Website vorhandene interaktive Angebote zum Austausch mit consultnet oder anderen Nutzern in Anspruch nimmt, räumt der Manager mit der der Übermittlung consultnet an diesen Inhalten das unwiderrufliche, auf die Dauer dieses Vertrages begrenzte, nicht-exklusive, weltweite, inhaltlich unbegrenzte und unentgeltliche Recht ein, diese Inhalte des Manager selbst oder durch Dritte auf der Website zu veröffentlichen und beliebigen Dritten zur privaten Nutzung zugänglich zu machen und ihnen über elektronische Kommunikationsnetze (wie dem Internet und Mobilfunknetze) auf beliebige stationäre und mobile Endgeräte auf Abruf oder als Push – auch zum Download – zu übermitteln und diese Inhalte zu den vorstehenden Zwecken zu vervielfältigen und in der Form und Gestaltung (jedoch nicht inhaltlich) zu bearbeiten.

(2) Der Manager ist nur berechtigt, Inhalte einzustellen, die von ihm stammen oder für die er sich die erforderlichen Rechte eingeholt hat. Der Manager garantiert, dass die von ihm eingestellten Inhalte frei von Rechten Dritter (insbesondere etwa Urheber- und Markenrechte an Text- und Bildbeiträgen sowie Persönlichkeitsrechte an abgebildeten oder in sonstiger Form dargestellten Personen) sind, die der in §13 Absatz 1 beschriebenen Nutzung der Inhalte entgegenstehen. Er stellt consultnet von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegenüber consultnet oder seinen Erfüllungsgehilfen wegen der Inhalte (Kommentare, Diskussionsbeiträge, in jeder Form wie Text oder Bild, etc.) geltend gemacht werden.

(3) Der Manager stellt alle Daten ein, damit consultnet diese im Rahmen der Plattform oder auf sonstige Weise an Dritte weitergibt, um Aufträge zu vermitteln. Der Manager willigt insoweit in die Weitergabe der Daten auch an ihm Unbekannte Dritte ein.

(4) consultnet nutzt Emails und automatisierte Systembenachrichtigungen, um den Manager über interessante Projektangebote, neue Leistungen der Plattform oder sonstige Informationen, die in direktem Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Interim Manager stehen, zu verschicken. Darüber hinaus gehende Werbung - insbesondere von Dritten - wird nicht an den Manager versendet. Mit seiner Registrierung erteilt der Manager consultnet ausdrücklich die Genehmigung, diese Emails und Benachrichtigungen ohne gesonderte Genehmigung im Einzelfall an ihn versenden zu dürfen. Der Manager kann den Empfang der Infomails jederzeit über seine persönlichen Einstellungen ändern. 

§15 Markenrechte, Urheberrechte

(1) Die Verwendung von Logos und anderweitigen Kennzeichen von consultnet ist nur bei vorheriger schriftlicher Zustimmung von consultnet gestattet.

(2) Alle Inhalte der Website dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von consultnet nicht kopiert, verkauft, verliehen oder in anderer Weise vervielfältigt oder verbreitet werden.

(3) Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten außerhalb dieser Regelungen oder der gesetzlichen Ausnahmetatbestände ist nicht gestattet.

§16 Datenschutz

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

§15 Änderungen der Leistungen sowie der AGB

(1) Änderungen der Leistungen

  1. consultnet behält sich vor, die auf piquano angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, außer dies ist für den Nutzer nicht zumutbar.
  2. consultnet behält sich darüber hinaus vor, die auf piquano angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten,

• soweit consultnet verpflichtet ist, die Übereinstimmung der von consultnet angebotenen Leistungen mit dem auf die Leistungen anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;

• soweit consultnet damit einem gegen consultnet gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;

• soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen;

• wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Nutzer ist; oder

• wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Nutzer ist.

  1. Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Funktionen von consultnet stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.

(2) Änderungen der AGB

  1. consultnet behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, das ist für den Nutzer nicht zumutbar. consultnet wird den Nutzer über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Nutzer angenommen. consultnet wird den Nutzer in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
  2. consultnet behält sich darüber hinaus vor, AGB zu ändern,

• wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Nutzer ist;

• wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie haben wesentliche Auswirkungen für den Nutzer;

• soweit consultnet verpflichtet ist, die Übereinstimmung der AGB mit anwendbarem Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;

• soweit consultnet damit einem gegen consultnet gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt; oder

• soweit consultnet zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, dass bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert.

consultnet wird über solche Änderungen der AGB informieren, zum Beispiel auf den consultnet-Websites.

(3) Das Kündigungsrecht des Nutzers nach §4 bleibt von etwaigen Änderungen der Leistungen oder AGB nach dieser Vorschrift unberührt.

§17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist München, soweit der Manager Kaufmann ist oder nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügt und kein anderer ausschließlicher Gerichtsstand besteht.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand: 12/2022

Image
Rechtliches
Angebote
Unternehmen