Allgemeine Geschäftsbedingungen
Definitionen
Kunde: bezieht sich auf jede juristische oder natürliche Person, die PIQUANO zu rein geschäftlichen Zwecken nutzt, um mit einem oder mehreren Managern in Kontakt zu treten bzw. in Verbindung gebracht zu werden, die anschließend mit der Ausführung eines Auftrags betraut werden können.
Manager: bezieht sich entweder auf jede natürliche oder juristische Person, die ein Gewerbe angemeldet hat und im entsprechenden Handelsregister eingetragen ist, oder auf einen unter legalen Bedingungen tätigen Selbstständigen, die/der Kunden über PIQUANO seine Dienste anbietet.
PIQUANO: bezieht sich auf die von der PIQUANO GmbH betriebene Webseite https://piquano.com sowie die von der PIQUANO GmbH angebotenen Dienstleistungen, insbesondere die Vermittlung von Projekten an Manager.
Auftrag: bezieht sich auf die spezifische Aufgabe, die ein Kunde einem Manager aufgrund einer Vermittlung oder aufgrund der Bewerbung über eine auf PIQUANO veröffentlichte Projektbeschreibung anvertraut.
Nutzer: bezieht sich auf Manager und Kunden, die sich auf eine veröffentlichte Projektbeschreibung bewerben.
Provider: bezieht sich auf Unternehmen, die selbst als Vermittler von freiberuflichen Mitarbeitern oder Mitarbeitern für eine Festanstellung am Markt auftreten und PIQUANO zur Suche solcher Ressourcen verwenden.
§1 Geltung dieser AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB" genannt) regeln die Bereitstellung der Dienste auf der Website https://piquano.com (nachfolgend „Website“ genannt) durch die PIQUANO GmbH (nachfolgend "PIQUANO" genannt) und deren Nutzung durch selbständige Anbieter von Managementleistungen (nachfolgend "Manager" genannt) mit oder auch ohne Nutzung des auf der Website angebotenen Bewerbungsprozesses sowie die Zusammenarbeit zwischen PIQUANO und dem Manager bei der Akquisition, Anbahnung und Durchführung von Projekten. Mit der Nutzung von PIQUANO und/oder der Inanspruchnahme der Leistungen von PIQUANO zum Zweck der Vermittlung eines Projekts akzeptieren Sie diese AGB. Den Vertrag über die Nutzung unserer Dienste schließt der Manager mit der PIQUANO GmbH, Parkweg 17, 85659 Forstern.
(2) Für die Beziehung zwischen PIQUANO und dem Manager gelten ausschließlich diese AGB. Davon abweichende Bedingungen erkennt PIQUANO nicht an, es sei denn, dass PIQUANO der Geltung schriftlich zugestimmt hätte.
§2 Nutzung für Manager
(1) Eine Registrierung ist für die Nutzung von PIQUANO nicht erforderlich. Dem Nutzer stehen insbesondere folgende Dienste und Funktionen zur Verfügung:
- die Bewerbung auf veröffentliche Projekte
- der Upload von Managerprofilen zum Zweck der Aufnahme des Profils in den Managerpool von PIQUANO
- das Abonnement von Projekt-Alerts
(2) Bei einer Nutzung von PIQUANO erhält der Nutzer Zugang zu veröffentlichten Projektangeboten und zu einem Bewerbungsformular, mit dem er sich auf diese bewerben kann.
(3) Mit dem Upload seines Managerprofils stimmt der Manager zu, dass seine Daten und der Inhalt des Profils in der Bewerberdatenbank von PIQUANO gespeichert werden.
(4) Mit dem Upload stimmt der Manager ferner zu, dass er auch ohne eine erfolgte Bewerbung auf ein veröffentlichtes Projekt von PIQUANO und von deren Partnern kontaktiert werden darf.
(5) Bei einer Bewerbung auf ein veröffentlichtes Projektangebot nimmt der Nutzer diese AGB und die Datenschutzbestimmungen von PIQUANO an.
(6) PIQUANO behält sich vor Bewerbungen zu löschen, wenn der Verdacht besteht, dass der Nutzer gegen Bestimmungen dieser AGB verstößt.
§3 Erreichbarkeit und Haftung
(1) PIQUANO übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Website oder einzelner Dienste, wird sich aber darum bemühen, die Website und die Dienste für den Nutzer verfügbar zu halten, ohne dass der Nutzer einen Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit hat. PIQUANO behält sich insbesondere vor, aus technischen Gründen - z. B. wegen Wartungs- oder Reparaturarbeiten - die Betriebszeiten einzuschränken oder für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen.
(2) PIQUANO haftet nicht für Datenverluste oder -beschädigungen, die durch die Verwendung der Website oder durch den Ausfall der Website entstehen.
(3) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt nicht, soweit die Verluste oder Beschädigungen durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von PIQUANO verursacht wurden. Darüber hinaus haftet PIQUANO im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit wesentliche Pflichten des Vertrags (Kardinalpflichten) verletzt werden. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind Pflichten zu verstehen, die PIQUANO nach dem Sinn und Zweck des Vertrags dem Nutzer gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Manager regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung von PIQUANO beschränkt sich in diesem Falle (d. h. der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten) auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
(4) Eine gesetzlich vorgeschriebene, verschuldensunabhängige Haftung von PIQUANO, etwa eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz oder eine gesetzliche Garantiehaftung, bleibt von den vorstehenden Haftungseinschränkungen unberührt. Dies gilt auch für die Haftung von PIQUANO bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(5) Soweit die Haftung von PIQUANO ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkungen gelten ferner für alle Anspruchsarten, auch solche aus Deliktsrecht.
§4 Pflichten der Nutzer
(1) Der Nutzer verpflichtet sich, auf die Plattform und die Dienste in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuzugreifen und diese dementsprechend zu nutzen. In diesem Zusammenhang erkennt der Nutzer an, dass PIQUANO zum ausschließlichen Zweck, die Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der geltenden Gesetze zu überprüfen, Kenntnis von allen auf der Plattform veröffentlichten oder ausgetauschten Inhalte nehmen kann. Ebenso erkennt er an, dass PIQUANO eingreifen kann, um die veröffentlichten Inhalte zu moderieren, wenn sie gegen die geltenden Gesetze und Vorschriften sowie die Verpflichtungen der Nutzer gemäß den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen.
(2) Der Nutzer verpflichtet sich, alle für seine Tätigkeit erforderlichen Erklärungen abzugeben bzw. Formalitäten einzuhalten und alle gesetzlichen, sozialversicherungsrechtlichen, administrativen und steuerlichen Verpflichtungen sowie alle spezifischen Verpflichtungen zu erfüllen, die ihm gegebenenfalls in Anwendung der für ihn geltenden Gesetze im Rahmen seiner Tätigkeit und der Nutzung der Dienste obliegen. Im Falle einer Anfrage verpflichtet sich der Nutzer, dem Unternehmen unverzüglich alle Nachweise dafür vorzulegen, dass er die in diesem Artikel festgelegten Bedingungen erfüllt. Der Nutzer ist allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihm obliegenden vorgenannten Bestimmungen. PIQUANO übernimmt in dieser Hinsicht keinerlei Haftung.
(3) Der Nutzer verpflichtet sich, die Plattform auf faire Weise zu nutzen, und die Bestimmungen der Plattform und ihrer Dienste nicht zu umgehen. Der Nutzer verpflichtet sich in diesem Zusammenhang insbesondere, keinen über die Plattform angebahnten Auftrag ohne Mitwirkung von PIQUANO zu vereinbaren. Sollten die Nutzer, die über die Plattform mit einem Auftraggeber in Verbindung gebracht wurden, einen Auftrag ohne Mitwirkung von PIQUANO abschließen, ist jeder an dem Verstoß beteiligte Nutzer vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche gemäß §10 dieser AGB zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro als Entschädigung verpflichtet. Ebenso ist es jedem Nutzer untersagt, Inhalte der Plattform für eine ähnliche oder konkurrierende Tätigkeit oder für Zwecke der Personalbeschaffung zu extrahieren.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, dem Manager, mit dem er aufgrund einer Bewerbung auf ein Projekt in Kontakt tritt, einen seriösen und ausreichend detaillierten Auftrag zu unterbreiten, um daraufhin ein Angebot zu erhalten. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, dem Manager alle notwendigen Angaben bereitzustellen, damit die Beschreibung des Auftragsangebots so genau wie möglich ausfällt und wird irreführende Angaben gegenüber dem Manager unterlassen. Der Kunde darf die Dienste und die Plattform nicht dafür nutzen, um für seine Tätigkeit oder die eines Dritten zu werben. In diesem Zusammenhang verpflichtet er sich insbesondere, den Nutzern der Plattform keine Werbebotschaften zu senden oder auf diese anderweitig in entsprechender Absicht einzuwirken.
(5) Der Manager verpflichtet sich, alle Gespräche, die er mit Kunden geführt hat, sowie alle Informationen, die ihm übermittelt wurden oder von denen er während einer Kontaktaufnahme über die Plattform (mit oder ohne Auftrag) Kenntnis erlangt hat, streng vertraulich zu behandeln. Insbesondere ist es Nutzern untersagt, jeglichen Austausch, Informationen oder Gesprächsauszüge aus E-Mails mit Dritten zu teilen, sei es zu privaten Zwecken oder in sozialen Netzwerken.
(6) Der Manager verpflichtet sich, seine Dienste und Aufträge auf der Plattform nur in seinem eigenen Namen anzubieten und auszuführen. Somit ist es ihm untersagt, seinen Auftrag ganz oder teilweise an Dritte weiterzuvergeben. Falls der Manager nicht als Einzelunternehmer, sondern mittels anderer Rechtsform tätig ist, können nur die durch den Geschäftsführer persönlich erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt. Der Manager verpflichtet sich damit auch, die von ihm angenommenen Aufträge persönlich auszuführen.
§5 Pflichten des Managers
(1) Der Manager ist verpflichtet sämtliche für die Bewerbung auf ein Projekt nötigen Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Bei Änderungen der bei Bewerbung angegebenen Angaben hat der Manager diese unverzüglich mitzuteilen.
(2) PIQUANO wird im Einzelfall den Manager einem Kunden vorstellen. Sollte der Kunde ausdrücklich Interesse an einem Vertragsabschluss bezüglich des Managers äußern, wird der Manager für einen Zeitraum von 14 Tagen seine Verfügbarkeit sicherstellen. Diese Pflicht endet, wenn der Kunde sein Interesse zurückzieht. Es endet auch 3 Werktage, nachdem der Manager PIQUANO mitgeteilt hat, dass er eine andere Opportunität wahrnehmen möchte und wenn in dieser Frist kein Einzelprojektvertrag mit PIQUANO hinsichtlich eines Einsatzes bei dem Kunden getroffen wird.
(4) Keine der beiden Parteien ist verpflichtet, Angebote zur Durchführung von Einzelprojekten anzunehmen. Der Manager ist jederzeit berechtigt, Einzelprojekte ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Manager ist insbesondere auch berechtigt, für weitere Auftraggeber tätig zu werden.
(5) Die Vergabe von Aufträgen an den Manager erfolgt jeweils aufgrund eines separaten Vertrags zwischen dem Kunden und dem Manager oder zwischen PIQUANO und dem Manager. In dem Vertrag werden Funktion, Aufgaben und Verantwortlichkeit des Managers im Rahmen der Durchführung des Einzelprojektes sowie Projektdauer und Vergütung verbindlich festgelegt
§6 Kundenschutz
(1) Der Manager verpflichtet sich, es vor Abschluss eines Einzelprojektvertrages zu unterlassen, mit dem betreffenden Kunden von PIQUANO selbst, durch seine Mitarbeiter oder durch Dritte, Kontakt aufzunehmen und bei dem betreffenden Kunden selbst oder durch Dritte um einen Auftrag zu werben oder diesen anzunehmen. Gleiches gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Scheitern der Akquisitionsbemühungen für ein Einzelprojekt oder nach dem Abbruch eines Einzelprojektes, unabhängig davon, aus welchem Grund die Akquisitionsbemühungen scheitern oder das Projekt abgebrochen wird. Der Manager steht dafür ein, dass sich auch die Mitarbeiter des Managers strikt an diese Regelungen halten.
(2) Der Manager verpflichtet sich während der Laufzeit eines Einzelprojektes sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Projektabschluss es zu unterlassen, zu geschäftlichen Zwecken selbst oder durch Dritte Kontakt mit dem Kunden von PIQUANO aufzunehmen. Gleiches gilt in dieser Zeit für Bemühungen um Aufträge ohne Zwischenschaltung von PIQUANO und für die Annahme von Aufträgen. Dies gilt nur, wenn und soweit
- Gegenstand solcher Aufträge des Kunden Leistungen sind, die bereits von einem von dem Kunden an PIQUANO erteilten Hauptauftrag oder von einem entsprechenden Angebot von PIQUANO zur Erlangung eines solchen Hauptauftrages erfasst sind,
- es sich um Folgeaufträge handelt, die nach Inhalt oder Ausführung an Aufträge anknüpfen, die PIQUANO bereits für den Kunden ausgeführt hat; von einem Folgeauftrag ist insbesondere dann auszugehen, wenn ein Kunde binnen 12 Monaten einen weiteren Auftrag erteilt, ohne dass ein enger Sachzusammenhang zu dem vorherigen Auftrag bestehen muss;
- es sich um Aufträge handelt, die unmittelbar aus einem laufenden PIQUANO-Projekt oder mittelbar in Zusammenhang mit einem laufenden PIQUANO-Projekt mit dem betreffenden Kunden entstanden sind.
(3) Der Manager verpflichtet sich, für jeden Fall eines Verstoßes gegen seine Pflichten aus den vorstehenden Absätzen (1) und (2) eine Vertragsstrafe von € 30.000 an PIQUANO zu zahlen. Im Falle eines Dauerverstoßes wird die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat neu verwirkt. Die Vertragsstrafe ist insgesamt für die Vertragslaufzeit beschränkt auf einen Betrag von € 150.000. PIQUANO kann einen darüber hinausgehenden Schaden geltend machen. In diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.
(4) Kommt zwischen dem Manager oder einer von ihm mehrheitlich beherrschten Gesellschaft oder den Organen oder Mitarbeitern der Vorgenannten und dem Kunden oder einem mit dem Kunden verbundenen Unternehmen ohne Einwilligung durch PIQUANO innerhalb von 12 Monaten nach Beginn der Akquisition eines Einzelauftrags ein Auftrag zustande, ist PIQUANO berechtigt, neben der Vertragsstrafe nach Absatz (3) einen Schadensersatz in Höhe von 30% des jeweiligen Auftragswertes vom Manager zu verlangen.
(5) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerbung auf ein auf PIQUANO ausgeschriebenes Projekt immer unter Annahme dieser AGB erfolgt. Zu diesem Zweck enthält das Bewerbungsformular, das der Manager für die Bewerbung ausfüllt, den ausdrücklichen Hinweis auf die Annahme der AGB, die mit dem Abschicken des Formulars zum Zweck der Bewerbung erfolgt. Die in den Absätzen (1) bis (4) beschriebenen Regelungen zum Schadensersatz gelten bei solchen Bewerbungen gleichermaßen.
(6) Ausgenommen von den vorstehenden Regelungen in Absätzen (1) bis (5) sind Kunden, zu welchen der Manager zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Einzelauftrags bereits in Geschäftsbeziehungen steht. Diese werden vom Manager benannt und auf Wunsch in einer Anlage zum Vertrag aufgeführt.
(7) Die Zahlung einer Vertragsstrafe oder eines Schadensersatzes nach den vorstehenden Absätzen entbindet den Manager nicht von der Pflicht, den vertragswidrigen Zustand zu beseitigen.
(8) Sollten einzelne Bestimmungen dieses §10 unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses §10 und der gesamten AGB nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine rechtlich zulässige Bestimmung vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
§7 Geheimhaltungsverpflichtung
(1) Der Manager verpflichtet sich, während der Nutzung der Leistungen von PIQUANO, insbesondere während einer gemeinsamen Akquisephase sowie für einen Zeitraum von zwei Jahren nach deren Beendigung, strengstes Stillschweigen über alle betrieblichen Vorgänge innerhalb und außerhalb der PIQUANO zu wahren. Dies gilt insbesondere für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind insbesondere Informationen über laufende oder geplante Projekte, Kundendaten, interne Geschäftsabläufe, Vertriebswege, interne Kalkulationen etc. Sie schließen auch eigene Beobachtungen, Erfahrungen und Ergebnisse des Managers ein. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch für alle vorgenannten vertraulichen Informationen oder sonstigen Vorgänge und sonstige geschäftsrelevante Informationen, die PIQUANO, Kunden von PIQUANO oder potenzielle Kunden von PIQUANO betreffen.
(2) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht:
- soweit dieser Vertrag den Manager ausdrücklich zur Offenlegung ermächtigt oder PIQUANO der Offenlegung ausdrücklich schriftlich zustimmt;
- bezüglich Informationen, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe allgemein zugänglich und bekannt sind, ausgenommen, es handelt sich um die Übermittlung von Adressdaten;
- bezüglich Informationen, die ohne Verwendung der vertraulichen Information der anderen Partei eigenständig erarbeitet wurden;
- soweit der Manager aus gesetzlichen Gründen oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zur Bekanntgabe der Informationen verpflichtet ist;
- wenn die Weitergabe der vertraulichen Informationen für PIQUANO ersichtlich und eindeutig ohne Nachteil ist.
- Im Zweifelsfall hat der Manager vor der Offenbarung von Informationen die Zustimmung von PIQUANO einzuholen.
(3) Der Manager ist verpflichtet, seinen sonstigen Erfüllungsgehilfen die vorstehend unter Absatz (1) bis (4) genannten Verpflichtungen aufzuerlegen. § 278 BGB bleibt unberührt.
(4) Verstößt der Manager gegen eine Pflicht aus den vorstehenden Absätzen (1) bis (3), so findet §10 Absätze (4) und (7) entsprechend Anwendung.
§8 Unterlagen und Herausgabeverpflichtung
(1) Geschäftliche und betriebliche Unterlagen aller Art, einschließlich persönlicher Aufzeichnungen über Angelegenheiten im Zusammenhang mit Einzelaufträgen, dürfen nur zu geschäftlichen Zwecken erstellt werden und sind sorgfältig aufzubewahren. Der Manager hat dafür Sorge zu tragen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Jede Anfertigung von Abschriften und Kopien oder Mehrstücken für andere als Zwecke dieses Vertrages ist ausgeschlossen.
(2) Bei Beendigung dieses Vertrages oder im Falle einer Freistellung von der vereinbarten Leistung hat der Manager unverzüglich sämtliche Unterlagen einschließlich etwaiger Abschriften und Kopien sowie alle ihm von der PIQUANO zur Verfügung gestellten Gegenstände an die PIQUANO herauszugeben. Auf Verlangen der PIQUANO wird der Manager ausdrücklich versichern, die genannten Gegenstände vollständig herausgegeben und insbesondere keine Abschriften oder Kopien oder Mehrstücke behalten zu haben. Die gleiche Verpflichtung gilt für Unterlagen, Daten und Gegenstände, die im Eigentum des Kunden stehen.
(3) Ein Zurückbehaltungsrecht an Unterlagen etc. steht dem Manager nicht zu.
§9 Einwilligung zur Datenweitergabe
(1) Der Manager stellt PIQUANO persönliche Daten im Rahmen seines Managerprofils zur Verfügung, damit PIQUANO diese im Rahmen der Plattform oder auf sonstige Weise an Dritte weitergibt, um Aufträge zu vermitteln. Der Manager willigt insoweit in die Verarbeitung und Weitergabe der Daten auch an ihm Unbekannte Dritte ein.
(4) PIQUANO nutzt E-Mails und automatisierte Systembenachrichtigungen, um den Manager über Projektangebote, neue Leistungen der Plattform oder sonstige Informationen, die in direktem Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Interim Manager stehen, zu verschicken. Darüber hinausgehende Werbung - insbesondere von Dritten - wird nicht an den Manager versendet. Mit der Nutzung von PIQUANO erteilt der Manager PIQUANO ausdrücklich die Genehmigung, diese Emails und Benachrichtigungen ohne gesonderte Genehmigung im Einzelfall an ihn versenden zu dürfen. Der Manager kann den Empfang der Infomails jederzeit über seine persönlichen Einstellungen ändern.
§10 Markenrechte, Urheberrechte
(1) Die Verwendung von Logos und anderweitigen Kennzeichen von PIQUANO ist nur bei vorheriger schriftlicher Zustimmung von PIQUANO gestattet.
(2) Alle Inhalte der Website dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von PIQUANO nicht kopiert, verkauft, verliehen oder in anderer Weise vervielfältigt oder verbreitet werden.
(3) Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten außerhalb dieser Regelungen oder der gesetzlichen Ausnahmetatbestände ist nicht gestattet.
§11 Datenschutz
Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.
§12 Änderungen der Leistungen sowie der AGB
(1) Änderungen der Leistungen
- PIQUANO behält sich vor, die auf PIQUANO angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, außer dies ist für den Nutzer nicht zumutbar.
- PIQUANO behält sich darüber hinaus vor, die auf PIQUANO angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten,
- soweit PIQUANO verpflichtet ist, die Übereinstimmung der von PIQUANO angebotenen Leistungen mit dem auf die Leistungen anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
- soweit PIQUANO damit einem gegen PIQUANO gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
- soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen;
- wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Nutzer ist; oder
- wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Nutzer ist.
- Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Funktionen von PIQUANO stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.
(2) Änderungen der AGB
- PIQUANO behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, das ist für den Nutzer nicht zumutbar. PIQUANO wird den Nutzer über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Nutzer angenommen. PIQUANO wird den Nutzer in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
- PIQUANO behält sich darüber hinaus vor, die AGB zu ändern,
- wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Nutzer ist;
- wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie haben wesentliche Auswirkungen für den Nutzer;
- soweit PIQUANO verpflichtet ist, die Übereinstimmung der AGB mit anwendbarem Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
- soweit PIQUANO damit einem gegen PIQUANO gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt; oder
- soweit PIQUANO zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, dass bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert.
PIQUANO wird über solche Änderungen der AGB informieren, z. B. auf der Webseite.
(3) Das Kündigungsrecht des Nutzers gemäß §3 bleibt von etwaigen Änderungen der Leistungen oder AGB nach dieser Vorschrift unberührt.
§13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist München, soweit der Manager Kaufmann ist oder nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügt und kein anderer ausschließlicher Gerichtsstand besteht.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand: 04/2025