Ausgangslage
Eine börsennotierte Unternehmensgruppe im Bereich Industrieautomation mit rund 1.700 Mitarbeitenden und 400 Mio. € Umsatz hatte die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse intern durchgeführt und dem Wirtschaftsprüfer zur vorläufigen Prüfung vorgelegt. Die Prüfungsdokumentation ergab, dass die Analyse den Anforderungen der einschlägigen ESRS-Standards nicht entsprach. Intern fehlten sowohl die fachliche Kompetenz als auch die praktische Erfahrung, um die methodische Komplexität einer CSRD-konformen Wesentlichkeitsanalyse eigenständig zu bewältigen. Eine zügige Korrektur war erforderlich, da andernfalls der Bestätigungsvermerk im Geschäftsbericht 2024 zu scheitern drohte.
Der Auftraggeber
Börsennotierte Unternehmensgruppe für industrielle Automatisierungslösungen mit rund 1.700 Mitarbeitenden, 400 Mio. € Umsatz und einem Netzwerk von sieben spezialisierten Tochterunternehmen in Industrieautomation und Umwelttechnik.
Die Herausforderung
- Intern durchgeführte Wesentlichkeitsanalyse erfüllte die methodischen Anforderungen gemäß ESRS nicht und wurde vom Wirtschaftsprüfer beanstandet.
- Fehlendes Fachwissen und fehlende praktische Erfahrung für eine anforderungsgerechte Umsetzung der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse.
- Erheblicher Zeitdruck, da die überarbeitete Analyse fristgerecht für die Nachhaltigkeitsberichterstattung des Geschäftsjahres 2024 vorliegen musste.
- Drohendes Scheitern des Bestätigungsvermerks im Geschäftsbericht der börsennotierten Unternehmensgruppe.
Aufgabenstellung
Julia von Krafft wurde beauftragt, die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse der Unternehmensgruppe vollständig zu überarbeiten und gemäß den ESRS-Standards neu durchzuführen. Ziel war eine prüfungsfähige Wesentlichkeitsmatrix mit vollständiger Dokumentation, die den Anforderungen der CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichterstattung standhält. Die Freigabe durch den Wirtschaftsprüfer und die Absicherung des Bestätigungsvermerks im Geschäftsbericht 2024 bildeten den verbindlichen Maßstab.
Vorgehensweise
- Strukturierte Analyse der Prüfungsdokumentation und Identifikation aller methodischen Mängel der vorherigen Wesentlichkeitsanalyse gegenüber den ESRS-Anforderungen.
- Neukonzeption der Analysemethodik unter Berücksichtigung der Inside-out- und Outside-in-Perspektive gemäß dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit nach ESRS 1.
- Systematische Stakeholder-Befragung durchgeführt und relevante interne Fachbereiche eingebunden zur Identifikation und Bewertung wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen.
- Vollständige Wesentlichkeitsmatrix mit nachvollziehbarer Bewertungs- und Priorisierungslogik sowie prüfungsgerechter Dokumentation aller Analyseschritte erstellt.
- Abstimmungsprozesse mit dem Wirtschaftsprüfer koordiniert, Dokumentation iterativ bis zur abschließenden Freigabe angepasst.
Ergebnis
- Vollständige Neudurchführung der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse mit prüfungsfähiger Wesentlichkeitsmatrix als zentralem Ergebnis.
- Lückenlose methodische Dokumentation aller Analyseschritte gemäß ESRS 1 und einschlägiger CSRD-Vorgaben erstellt.
- Freigabe durch den Wirtschaftsprüfer innerhalb des erforderlichen Zeitrahmens für den Geschäftsbericht 2024 erteilt.
- Strukturierte Dokumentationsbasis als Grundlage für die fortlaufende Nachhaltigkeitsberichterstattung in Folgejahren geschaffen.