Ein CRO arbeitet unter Haftungs- und Zeitdruck. Was das für die ersten 72 Stunden, die Auswahl und den Vertrag bedeutet und welche Rolle Insolvenzordnung und StaRUG spielen.

Sanierungsmandate unterscheiden sich grundsätzlich von anderen Interim-Mandaten. Ein Interim Manager, der eine Einkaufsleitung übernimmt, arbeitet unter Erwartungsdruck. Ein Chief Restructuring Officer, kurz CRO, arbeitet unter Haftungsdruck, Zeitdruck und dem Druck von Beteiligten, deren Interessen sich widersprechen. Zu oft kommt der erste Anruf erst, wenn die Liquidität noch für wenige Wochen reicht. Meine Position dazu ist eindeutig: Rufen Sie an, wenn die Liquiditätsreichweite unter 13 Wochen fällt oder die Bank ein Sanierungsgutachten verlangt, nicht erst beim ersten Gefühl. Ihre Antragspflicht als Geschäftsführer läuft außerdem, während Sie suchen. Wer bei Zahlungsunfähigkeit drei Wochen nach einem CRO sucht, hat die Frist verbraucht. Deshalb gilt heute: Liquiditätsstatus, juristischer Rat, Dokumentation, erst dann die Suche.
Banken wollen ihr Geld zurück, Gesellschafter ihr Eigenkapital retten, Lieferanten bezahlt werden, und das Finanzamt wartet auf seine Steuern. Die Belegschaft und der Betriebsrat sorgen sich um ihre Arbeitsplätze. Der CRO sitzt in der Mitte, führt Menschen, die um ihre Existenz fürchten, und trifft Entscheidungen, die Lebensläufe verändern, unter Zeitdruck und mit unvollständigen Informationen. Das gehört zur Beschreibung des Mandats, bevor es um Paragrafen geht.
Dazu kommt die rechtliche Lage. Übernimmt ein Interim Manager als Geschäftsführer einer GmbH die Leitung, wird er Organmitglied und unterliegt der Pflicht nach § 15a der Insolvenzordnung: Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist ohne schuldhaftes Zögern, spätestens nach drei beziehungsweise sechs Wochen, ein Insolvenzantrag zu stellen. Die Höchstfristen dürfen nur ausgeschöpft werden, solange eine Sanierung ernsthaft in Aussicht steht. § 15b InsO verlangt außerdem, dass nach Eintritt der Insolvenzreife nur noch Zahlungen geleistet werden, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vereinbar sind. Andere Zahlungen muss die Geschäftsleitung der Masse persönlich erstatten. Hinzu kommen Haftungsrisiken für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge und die mögliche Strafbarkeit der Insolvenzverschleppung.
Eine Organstellung ist dabei nicht zwingend. Viele CRO-Mandate laufen mit Vollmacht, aber ohne Bestellung, mit anderer Haftungslage. Wer jedoch tatsächlich die Geschäfte führt, kann auch ohne Bestellung als faktischer Geschäftsführer wie ein bestellter in die Pflicht genommen werden, bis hin zur Antragspflicht. Ein CRO ohne Bestellung ist deshalb keine Haftungsentlastung. Auch die Statusfrage stellt sich, gerade bei Vollzeitpräsenz und Zahlungsfreigabe, siehe Scheinselbständigkeit und AÜG. Welche Konstruktion passt, entscheidet der Einzelfall und gehört vor Mandatsbeginn juristisch geprüft. Zur Organstellung allgemein finden Sie mehr im Beitrag Wenn der Interim Manager Geschäftsführer wird.
Seriöse Kandidaten wollen vor der Unterschrift unter einer Vertraulichkeitsvereinbarung in die Zahlen sehen, in Kontoauszüge, Liquiditätsplanung und offene Verbindlichkeiten, und nicht nur in aufbereitete Präsentationen. Wer ihnen diesen Einblick verweigert, findet entweder keinen guten Kandidaten oder einen, der die eigene Absicherung nicht ernst nimmt. Parallel zur Suche sollten Sie intern einen Liquiditätsstatus erstellen, so gut es geht. Den tagesgenauen Plan baut dann der CRO. Für seine ersten drei Tage gilt eine feste Reihenfolge:
Hat der CRO bei Antritt Zahlungsunfähigkeit festgestellt, läuft die Dreiwochenfrist nicht erst ab seinem Start. Dann gilt: handeln, dokumentieren und noch am selben Tag juristischen Rat holen. Die Rechtsprechung prüft Zahlungsunfähigkeit anhand einer Liquiditätsbilanz. Eine nicht kurzfristig schließbare Lücke von zehn Prozent und mehr gilt in der Regel als Zahlungsunfähigkeit. Das ist eine Orientierung, keine sichere Grenze nach unten. Für die Überschuldung ist eine Fortführungsprognose nötig, die sich auf zwölf Monate bezieht. Beides gehört in der ersten Woche schriftlich dokumentiert, denn die Dokumentation ist der Haftungsschutz des CRO.
Stellen Sie sich einen Zulieferer mit 280 Beschäftigten vor, dessen Umsatz in eineinhalb Jahren um dreißig Prozent eingebrochen ist, weil zwei Großkunden Aufträge verlagert haben. Die Liquidität reicht für neun Wochen. Der CRO legt in der ersten Woche die Zahlen offen, führt ein ehrliches Bankgespräch und sagt dem Gesellschafter, dass die Schließung eines der beiden Standorte ernsthaft geprüft werden muss. Er nennt der Bank einen Termin, bis zu dem ein belastbares Konzept vorliegt. Verlängert die Bank daraufhin die Kreditlinie um drei Monate, bleibt die Zeit für Gutachten, Sozialplan und die Suche nach neuen Kunden. Verlängert die Bank nicht, steht der Insolvenzantrag binnen Tagen im Raum. Das Beispiel ist erfunden. Die Reihenfolge Zahlen, Bank, Konzept ist eine Orientierung, kein Garant für den Ausgang.
Ein Insolvenzantrag ist nicht automatisch das Ende. In der Eigenverwaltung oder im Schutzschirmverfahren bleibt die Geschäftsführung unter Aufsicht eines Sachwalters im Amt, die Bundesagentur für Arbeit zahlt Löhne bis zu drei Monate über das Insolvenzgeld, und ein Insolvenzplan kann Verträge und Strukturen bereinigen, die außergerichtlich kaum zu bereinigen sind. Ob diese Wege offenstehen, hängt vom Einzelfall ab. Ein CRO, der sie nicht als Optionen kennt, hat nur einen Weg.
Vor der Insolvenz gibt es seit 2021 das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, kurz StaRUG. Unternehmen können darin mit ihren Gläubigern einen Restrukturierungsplan vereinbaren, der bei Zustimmung der erforderlichen Mehrheit der Gläubigergruppen auch gegen einzelne Gläubiger wirkt. Wer gerichtliche Instrumente nutzen will, zeigt das Vorhaben beim Restrukturierungsgericht an. Voraussetzung ist die drohende Zahlungsunfähigkeit, wobei der Prognosezeitraum in der Regel 24 Monate beträgt. Sind Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bereits eingetreten, ist der Weg in aller Regel versperrt. Je später der Anruf kommt, desto kleiner wird der Spielraum. Ob das StaRUG taugt, entscheidet die rechtliche Prüfung des Einzelfalls, nicht die Hoffnung des Managements.
In vielen Sanierungen ist die Beziehung zu den finanzierenden Banken der kritischste Punkt. Kreditlinien sind ausgereizt oder gekündigt, Sicherheiten belastet, und die Bank überlegt, ob sie weitermacht. Wer in der ersten Sitzung ausweicht oder die Liquiditätslage beschönigt, hat das Vertrauen verloren, bevor es entstanden ist. Häufig verlangen Banken ein Sanierungsgutachten nach dem Standard IDW S 6. Es wird in der Regel von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder einem spezialisierten Berater erstellt. Der CRO liefert die Substanz: die operativen Maßnahmen, die bezifferten Einsparungen, den integrierten Finanzplan. Kosten und Dauer des Gutachtens lassen sich vorab beim Gutachter erfragen.
Um den CRO sitzen außerdem Sanierungsberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und manchmal ein vorläufiger Insolvenzverwalter. Er muss koordinieren, ohne allen formal vorgesetzt zu sein, und das lässt sich im Auswahlgespräch prüfen. Ob Sie überhaupt einen Interim Manager brauchen oder besser eine Beratung, zeigt der Vergleich im Beitrag Interim, Berater, Festanstellung oder Fractional.
Das Folgende sind Erfahrungswerte, keine Statistik. Wer ein Mandat in der Krise annimmt, bittet in der Regel um Honorarsicherung, etwa kurze Abrechnungszyklen, die als Bargeschäft weniger anfechtungsanfällig sind, oder eine Treuhandlösung. Erfolgsabhängige Honorare sind in der Insolvenzreife besonders anfechtungsanfällig. Zahlungen in dieser Phase unterliegen ohnehin dem Anfechtungs- und Haftungsrisiko, und ein Insolvenzverwalter prüft CRO-Honorare. Dazu kommen eine Haftungsfreistellung durch das Unternehmen, Klarheit über den Versicherungsschutz, weil Organ-D&O-Deckung in der Krise schwer zu bekommen sein kann, volle Informationsrechte und ein Gesellschafterbeschluss, der ihm Weisungsfreiheit bei Liquidität und Personal einräumt und die Zustimmungskataloge für die Dauer der Sanierung aussetzt. Sonst führt er mit gebundenen Händen. Wie schnell eine solche Lage entsteht, hat auch mit dem Zeitpunkt zu tun, zu dem überhaupt jemand gerufen wird. Der Beitrag Zu spät gerufen geht darauf ein.
Bei Sanierungen zählt Krisenerfahrung mehr als die Branche. Geben Sie sich nicht mit dem Satz „Ich habe Restrukturierungserfahrung“ zufrieden. Fragen Sie nach der Lage beim Start, nach der damaligen Liquiditätsreichweite, dem Verlauf der Bankgespräche, der härtesten Entscheidung und danach, wer dagegen war. Bei Personalmaßnahmen fragen Sie nach Zahlen: wie viele Stellen, in welchem Zeitraum, wie lange bis zum Interessenausgleich, wie viele Klagen, und welche Alternativen zu Kündigungen geprüft wurden. Wer das nicht in Zahlen beantwortet, hat es vermutlich nicht selbst geführt.
Sanierungsmandate dauern nach meiner Erfahrung häufig zwischen sechs und achtzehn Monaten. Sanierungen verlaufen nicht linear, Banken ändern ihre Haltung, ein wichtiger Kunde springt ab, Maßnahmen wirken langsamer als geplant. Ein CRO, der nach sechs Monaten geht, weil der Vertrag endet, hinterlässt oft eine Baustelle. Vereinbaren Sie deshalb von Anfang an eine beidseitige Verlängerungsoption mit einer Frist von etwa acht Wochen.
Wenn Sie erkennen, dass Ihr Unternehmen in eine Krise läuft, klären Sie noch am selben Tag, ob und welche Antragspflichten bestehen, denn das bestimmt, wie viel Zeit Sie haben. Starten Sie den Liquiditätsstatus und die Suche gleichzeitig. Und entscheiden Sie früh, welche Rolle der Interim Manager übernimmt: Geschäftsführer mit Organstellung oder Sanierer mit Vollmacht an der Seite der Geschäftsführung. Diese Frage bestimmt Haftung, Kandidatenkreis und Vertrag.
„Je später der Anruf kommt, desto kleiner wird der Spielraum."